Hallo,
Für Privatfahrten werden i.d.R. 15.000 km /Jahr vom Finanzamt anerkannt, wenn eine entsprechende Schwerbehinderung vorliegt.
Frage1:
Wenn man nun 2 schwerbehinderte Kinder hat, kann man dann 30.000 km angeben? Die entsprechende km Leistung kann man über den Tacho nachvollziehen.
Frage2:
Ist eine Aufstellung der privat Fahrten per Excelliste ausreichend?
Frage3
Darf das Finanzamt in anbetracht der Umstände die 2 Schwerbehinderte Kinder 80% 100% Merkzeichen GBH + Pflegestufe 2 verlangen ein Fahrtenbuch zu führen? Oder gibt es Gründe dieses abzulehnen?
Danke für die Antworten
Klaus