Privatfahrten bei 2 schwerbehinderten Kindern

  • Hallo,


    Für Privatfahrten werden i.d.R. 15.000 km /Jahr vom Finanzamt anerkannt, wenn eine entsprechende Schwerbehinderung vorliegt.


    Frage1:
    Wenn man nun 2 schwerbehinderte Kinder hat, kann man dann 30.000 km angeben? Die entsprechende km Leistung kann man über den Tacho nachvollziehen.


    Frage2:
    Ist eine Aufstellung der privat Fahrten per Excelliste ausreichend?


    Frage3
    Darf das Finanzamt in anbetracht der Umstände die 2 Schwerbehinderte Kinder 80% 100% Merkzeichen GBH + Pflegestufe 2 verlangen ein Fahrtenbuch zu führen? Oder gibt es Gründe dieses abzulehnen?


    Danke für die Antworten


    Klaus

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man nun 2 schwerbehinderte Kinder hat, kann man dann 30.000 km angeben? Die entsprechende km Leistung kann man über den Tacho nachvollziehen.


    Ja, man kann und ja, es sollte in dieser Form ausreichend sein.


    Hinweis zum EInkommensteuergesetz 33.4:





    Sie können zur Glaubhaftmachung zB Tankbelege, Reparatur oder Inspektionsrechnungen einreichen, aus denen die Veränderung des Kilometerstandes hervorgeht.


    Es kann sein, dass das Finanzamt Ihnen die Führung eines Fahrtenbuchs für die Zukunft auferlegt, das kann im Allgemeinen auch Personen mit Behinderung zugemutet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Also ich würde schon geeignete Aufzeichnungen führen und alle Kostennachweise etc. aufheben. Die 15.000km sind ja keine Pauschale, sondern als angemessen angesehen Höchstgrenze. Bei mehreren Personen müsste man ja auch nach Behdinderung differenzieren. Wenn beide Kinder die selbe Behinderung haben und an denselben Tagen zu denselben Behandlungen müssen, muss dieses m.E. eben nicht automatisch zu einer Verdoppelung der Grenze führen. Da gibt es sicherlich Ermessensspielraum und Differzierungen, die sich nach den Umständen des Einzelfalles richten. Es muss ja kein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch i.S. d. steuerlichen Anforderungen sein, aber so im groben mit Fahrt Entfernung und Anlass etc. ist das doch kein Problem. Man hat eine Exceltabelle und einen Kalender doch immer parat bei solchen Konstellationen. Bei den heutigen Spritpreisen ist man mit den 0,30€/km zwar nicht mehr so schnell bei einer unzutreffenden Besteuerung. Bei der Kilometerleistung könnte aber jemand darauf kommen, auch dieses zu hinterfragen.