Fahrtkosten bei wechselndem Einsatzort und Fortbildungskosten

  • Hallo,


    ich habe 2 Fragen die bei mir aufgetaucht sind, beim Bearbeiten meiner Steuererklärung.


    1. Ich bin Bankkaufmann und dabei letztes Jahr regelmäßig in anderen Filialen eingesetzt gewesen (mal war ich mehrere Wochen am Stück in einer, mal hat es jeden Tag gewechselt).


    Wenn ich das jetzt so mit jeweils einem neuen Arbeitsort eintrage, dann wird mir angezeigt, dass eigentlich nur ein Einsatzort möglich ist. Ich habe jetzt für jede Filiale in der ich war einen Eintrag als Arbeitsstätte gemacht und dann eingetragen welche Entfernung das war und wie oft ich in dieser Filiale eingesetzt war über das Jahr verteilt. Ist das korrekt so, oder muss das anders angegeben werden?


    2. Ich bilde mich innerhalb meines Berufes auf eigene Kosten fort. Ich habe die Kosten soweit alles mit angegeben, auch die Fahrtkosten. Jedoch wird meine Fortbildung durch die Industrie- und Handelskammer finanziell unterstützt (Begabtenförderung/Weiterbildungsstipendium). Muss ich diese Zuwendungen mit angeben (ich weiß, dumme Frage, aber man kann ja wohl mal noch hoffen ^^) und wenn ja wo? Ich habe sie jetzt bei den Fortbildungskosten bei "steuerfreie Arbeitgebererstattungen und übrige Erstattungen/Zuschüsse" mit angegeben. Ist das korrekt an dieser Stelle oder woanders? (oder gar nicht? 8) )


    Vielen Dank schonmal für die Hilfe ;)

    • Offizieller Beitrag

    1. Ich bin Bankkaufmann und dabei letztes Jahr regelmäßig in anderen Filialen eingesetzt gewesen (mal war ich mehrere Wochen am Stück in einer, mal hat es jeden Tag gewechselt).


    Wenn ich das jetzt so mit jeweils einem neuen Arbeitsort eintrage, dann wird mir angezeigt, dass eigentlich nur ein Einsatzort möglich ist. Ich habe jetzt für jede Filiale in der ich war einen Eintrag als Arbeitsstätte gemacht und dann eingetragen welche Entfernung das war und wie oft ich in dieser Filiale eingesetzt war über das Jahr verteilt. Ist das korrekt so, oder muss das anders angegeben werden?

    Das kommt auf den Arbeitsvertrag an. Steht da eine Hauptfiliale drin, sind die anderen ggf. als Auswärtstätigkeit zu berücksichtigen.


    zu 2.
    Kann man so machen. Erläuterungen musst Du ja eh beifügen. Angeben musst Du den Kostenersatz in jedem Fall.

    • Offizieller Beitrag

    Dann könnte man überlegen, die Filiale mit den überwiegenden Einsätzen als regelmäßige Arbeitsstätte zu nehmen und die anderen nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten abzuwickeln. Aber in jedem Fall in einer gesonderten Erläuterung die Besonderheiten des Beschäftigungsverhältnisses mitteilen und mit Rückfragen rechnen.

  • Hm...also wenn ich die Filiale mit den meisten Einsätzen als "Hauptfiliale" oder halt regelmäßige Arbeitsstätte nehme, dann trage ich die Wegstrecke dorthin dann bei Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein und die Fahrten zu den anderen Filialen dann als Einsatzwechseltätigkeit.


    Als Strecke nehme ich dann die Entfernung zwischen der regelmäßigen Arbeitsstätte und der zugehörigen Filiale (Hin- und Rückweg) und kann auch Verpflegungsmehraufwendungen dann geltend machen, wenn ich an x Tagen mehr als 8h nicht in meiner Hauptfiliale war....soweit richtig?


    Dann muss ich das nachher mal durchrechnen ob das da evtl. mehr wird als die normalen Fahrtkosten.


    Danke vielmals nochmal ;)

    • Offizieller Beitrag

    Dann muss ich das nachher mal durchrechnen ob das da evtl. mehr wird als die normalen Fahrtkosten.

    Das wird es wohl mit Sicherheit, da ja die tatsächlich mit dem Kfz gefahrenen Kilometer berücksichtigt werden. Anders wäre es natürlich bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel, was bei Banken durch das übliche Job-Ticket ja evtl. in Frage kommt. Dann sind natürlich alle Fahrten nur mit Job-Ticket abzgl. steuerfreie Erstattungen abziehbar.

  • Achja, nochmal kleine Nachfrage: Ich trage also an den Tagen wo ich bei der regelmäßigen Arbeitsstätte war, die Entfernung als Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein und an den anderen Tagen auch wieder den Weg zur regelmäßigen Arbeitsstätte und zusätzlich dann von der regelmäßigen zu der anderen Filiale? Oder direkt von meiner Wohnung zu der anderen Filiale als Einsatzwechseltätigkeit? (wohl eher nicht, weil ich ja sonst bei doppeltem Ansatz der km auf etwas arg viele km kommen würde ^^).


    Jobticket hab ich so spontan keine Ahnung, habe ich mich bisher noch nicht mit beschäftigt. Wird bei uns auch angeboten, aber die Bahnverbindung ist bei uns etwas ungünstig, da ich 30km weg wohne von meinem Arbeitsplatz (bzw. von den Filialen).

  • Hm..also an den Tagen wo ich woanders war, dann direkt von der Wohnung zum anderen Einsatzort mit den tatsächlich gefahrenen km? Also dort dann wirklich Hin- und Rückweg ansetzen und zusätzlich noch Verpflegungsaufwendungen?

  • Hehe, jo sorry ^^
    Ist das erste mal, dass ich mehr als nur die Werbungskostenpauschale anzusetzen habe (vorher als Azubi nur ein paar Euro Steuern bezahlt ^^).


    Puh...ich rechne es jetzt mal durch was das dann wird. Auf jeden Fall nochmal danke danke danke vielmals für die tolle Hilfe.

  • Dann könnte man überlegen, die Filiale mit den überwiegenden Einsätzen als regelmäßige Arbeitsstätte zu nehmen und die anderen nach den Grundsätzen für Auswärtstätigkeiten abzuwickeln.


    1. Ich bin Bankkaufmann und dabei letztes Jahr regelmäßig in anderen Filialen eingesetzt gewesen (mal war ich mehrere Wochen am Stück in einer, mal hat es jeden Tag gewechselt).


    Achtung :!: Neue Rechtssprechung....


    Arbeitnehmer können höhere Fahrtkosten absetzen
    Arbeitnehmer, die an mehreren bzw. wechselnden Arbeitsorten tätig sind, können aufgrund einer neuen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) höhere Fahrtkosten absetzen. Hintergrund ist die BFH-Ansicht, dass es generell nur eine oder auch keine regelmäßige Arbeitsstätte gibt. Das bedeutet: Wer jetzt nur noch eine Arbeitsstätte gem. der neuen BFH-Rechtsprechung hat, der kann


    für die Fahrten zu seiner einen regelmäßigen Arbeitsstätte nach wie vor die Entfernungspauschale ansetzen – 30 Cent pro einfach gefahrenem Kilometer.
    die Fahrten zu allen anderen Arbeitsstellen als Reisekosten abrechnen – 30 Cent pro gefahrenem Kilometer plus Verpflegungsmehraufwendungen.
    Davon betroffen sind z. B. Verkäufer, die in verschiedenen Filialen eingesetzt werden.


    Sehr stark wirkt sich die Neuerung auf jene Berufsgruppen aus, die nach BFH-Auffassung nun keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr haben. Dazu gehören u. a. Bus-/Bahnfahrer, Bauarbeiter, Dachdecker, Reinigungspersonal, Flugbegleiter, Außendienstmitarbeiter und Kundenmonteure. Sie alle finden sich zunächst bzw. hin und wieder am Betriebssitz ein, um von dort aus ihre wechselnden Arbeitsorte aufzusuchen.


    Nach neuem Recht ist der Betriebssitz nun nicht mehr die regelmäßige Arbeitsstätte. Daraus ergibt sich: Für die Fahrten zu diesem Betriebssitz gilt ebenfalls das Reisekostenrecht – mit der höheren Kilometerpauschale und den Verpflegungsmehraufwendungen.


    MfG Günter

    • Offizieller Beitrag

    Das bedeutet: Wer jetzt nur noch eine Arbeitsstätte gem. der neuen BFH-Rechtsprechung hat, der kann

    • für die Fahrten zu seiner einen regelmäßigen Arbeitsstätte nach wie vor die Entfernungspauschale ansetzen – 30 Cent pro einfach gefahrenem Kilometer.
    • die Fahrten zu allen anderen Arbeitsstellen als Reisekosten abrechnen – 30 Cent pro gefahrenem Kilometer plus Verpflegungsmehraufwendungen.

    Davon betroffen sind z. B. Verkäufer, die in verschiedenen Filialen eingesetzt werden.

    Ist doch genau das, was ich oben gesagt habe. ?(

    Sehr stark wirkt sich die Neuerung auf jene Berufsgruppen aus, die nach BFH-Auffassung nun keine regelmäßige Arbeitsstätte mehr haben. Dazu gehören u. a. Bus-/Bahnfahrer, Bauarbeiter, Dachdecker, Reinigungspersonal, Flugbegleiter, Außendienstmitarbeiter und Kundenmonteure. Sie alle finden sich zunächst bzw. hin und wieder am Betriebssitz ein, um von dort aus ihre wechselnden Arbeitsorte aufzusuchen.

    Und der Fall ist hier nicht gegeben.

  • So, ich hab mich da jetzt mal durchgequält und das alles neu erfasst...laut Programm jetzt 600 € mehr an Erstattung als vorher...da bin ich ja mal gespannt ob mein Finanzamt das durchwinkt :)


    Muss man da eigentlich irgendwelche Belege einreichen? Ich habe eine selbstgeschriebene Einsatzliste, sprich an welchem Tag ich wo eingesetzt war. Reicht das? Oder braucht man da direkt vom Arbeitgeber noch etwas?

  • Im Arbeitsvertrag ist keine Hauptfiliale genannt, dort steht nur, dass der Einsatzort das gesamte Geschäftsgebiet ist.


    ...dann müssten nach neuem Recht alle Fahrten als Auswärtstätigkeit gewertet werden, auch die zum Hauptsitz.


    Verstehe ich das richtig so?
    MfG Günter


    Achtung
    ...auch wichtig für Verpflegungsmehraufwand :!:

    • Offizieller Beitrag

    Nein, er hat eine regelmäßige Arbeitsstätte. Nämlich die, wo er am häufigsten eingesetzt wird. Wie eine als Springerin eingesetzte Verkäuferin eben auch. Und was anderes macht ein Bankkaufmann auch nicht, denn er verkauft ja ebenfalls "nur".