1%-Regelung der zumutbaren Krankenkosten

  • Hallo, seit einigen Jahren bin ich EU-Rentner mit einem Schwerbehindertenausweis GdB 80% und dem Merkzeichen "G". Im Internet habe ich nun gelesen, dass es in Abhängigkeit von der Höhe des Familien-Brutto-Einkommens unterschiedliche Prozentsätze für die zumutbaren Krankheitskosten gibt, ab der dann diese in der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Weiterhin stand dort, dass für behinderte Menschen ab einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) generell die 1%-Regel gilt. In meiner Steuer-Software "WISO 2012" habe ich aber bis jetzt keinerlei Hinweis darauf gefunden. Daher meine Frage. Ist dies überhaupt steuerrechlich zutreffend, und wenn ja, wie kann ich das in meiner Steuer-Software eingeben, damit es berücksichtigt wird?


    Für die Bemühungen vielen Dank im Voraus.


    Detlef ?(

    • Offizieller Beitrag

    Das kann man nicht verlinken, das ist falsch


    Zitat

    Weiterhin stand dort, dass für behinderte Menschen ab einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) generell die 1%-Regel gilt.


    Behinderte Menschen müssen nur bis zu 1% Ihres Einkommens zu Ihren Krankheitskosten zuzahlen, während nicht Behinderte bis zu 2% zuzahlen müssen.
    Übersteigen Ihre Zuzahlungen zu Krankheitskosten diese 1%, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest den Jahres beantragen.


    Das ist Sozialversicherungsrecht und hat nichts mit Ihrer Steuererklärung zu tun, da bemisst sich die Höhe der zumutbaren Belastung an Familienstand und Einkommen und berechnet sich gemäß § 33EStG.

    • Offizieller Beitrag

    Behinderte Menschen müssen nur bis zu 1% Ihres Einkommens zu Ihren Krankheitskosten zuzahlen, während nicht Behinderte bis zu 2% zuzahlen müssen.
    Übersteigen Ihre Zuzahlungen zu Krankheitskosten diese 1%, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Zuzahlungsbefreiung für den Rest den Jahres beantragen.


    Das ist Sozialversicherungsrecht und hat nichts mit Ihrer Steuererklärung zu tun, da bemisst sich die Höhe der zumutbaren Belastung an Familienstand und Einkommen und berechnet sich gemäߧ 33EStG.

    Klasse erklärt. :thumbsup: