Hallo, seit einigen Jahren bin ich EU-Rentner mit einem Schwerbehindertenausweis GdB 80% und dem Merkzeichen "G". Im Internet habe ich nun gelesen, dass es in Abhängigkeit von der Höhe des Familien-Brutto-Einkommens unterschiedliche Prozentsätze für die zumutbaren Krankheitskosten gibt, ab der dann diese in der Einkommensteuer als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können. Weiterhin stand dort, dass für behinderte Menschen ab einem bestimmten Grad der Behinderung (GdB) generell die 1%-Regel gilt. In meiner Steuer-Software "WISO 2012" habe ich aber bis jetzt keinerlei Hinweis darauf gefunden. Daher meine Frage. Ist dies überhaupt steuerrechlich zutreffend, und wenn ja, wie kann ich das in meiner Steuer-Software eingeben, damit es berücksichtigt wird?
Für die Bemühungen vielen Dank im Voraus.
Detlef