Pendeln zwischen Wohnung des Arbeitsplatzes und des Lebensmittelpunktes.

    • Offizieller Beitrag

    Genau.


    Ja, das habe ich auch gelesen.


    Und im nächsten Satz begründet der TE seine Einschätzung zum Doppelhaushalt so:

    Zitat

    (wohne die tage über bei meiner Freundin, bin aber nicht in dem Mietvertrag eingetragen)

    Er wohnt dort zwar, steht aber nicht im Mietvertrag. Er stellt seinen Lebensmittelpunkt als bei seiner Freundin dar.


    Allein an einem aus Unwissenheit falsch gewähltem Vokabular sollte es nicht scheitern.


    Meine persönlichen Meinung nach könnte die persönliche Beurteilung des Steuerpflichtigen zu dem Begriff "eigener Haushalt" falsch sein - und wäre die Haushaltszugehörigkeit zum NACHTEIL des Steuerpflichtigen, würdet Ihr sicher mit mir zusammen dahingehend urteilen, dass er nach dieser Beschreibung einen gemeinsamen Haushalt mit seiner Freundin führen könnte und hier weitere Informationen vonnöten wären.


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