Hallo liebe Community,
ich habe mich extra wegen dieser Geschichte hier angemeldet. Wiso nutze ich jetzt schon seit 2 Jahren und diese Jahr hatte ich die Möglichkeit durch die Geburt unseres Kindes, die finanzielle Unterstützung meiner meiner Freundin mit in meiner Steuerklärung anzugeben. Meine Freundin war aber zur Zeit der Schwangerschaft und danach noch in der Ausbildung und somit hatte sie für das eine Elternjahr nur den MIndestsatz von 300€ zur Verfügung.
Vor einer Woche kam der Bescheid für 2011 zurück und in dem wurde angemangelt das ich den MIndesteleterngeldbeitrag nicht angegeben habe.
Wortlaut Finanzamt:"Unterstützung Bedürftiger: Den Einkünften der Unterstützten Person wurden hingegen Ihren Angaben Elterngeld i.H. von 3000€ unterstellt und in die Berechnung mit einbezogen(300€ Mindestelterngelt für 10 Monate)."
Was mich wirklich irritiert, laut WISO soll ich nur Beträge die über dem Mindestbeitrag liegen angeben.
Meine Frage: Wenn es angegeben werden muss, dann bitte Wo und in welcher Art und Weise? Sollte es Sinnvoll sein einen Einspruch einzulegen?
MfG Hendrik