Feststellungserklärung - Einkünfte aus Kapitalvermögen

  • Hallo,


    trotz intensiver Suche im Internet bin ich nicht so richtig fündig geworden. Ich habe folgendes Problem: wir nutzen die Einnahmenüberschussrechnung von WISO-Sparbuch zur Gewinnermittlung unserer GbR. Dort werden Zinseinkünfte der GbR (gebucht unter 2650 - Sonstige Zinsen und Erträge) dem Gewinn hinzugerechnet. Von den Banken wird von den Zinsen jeweils die Kapitalertragsteuer und der Soli-Zuschlag abgezogen. Diese verbuchen wir unter 4340 sonstige Betriebssteuern, welche dann wiederum gewinnmindernd sind. In der gesonderten und einheitlichen Feststellung wird bei WISO unterschieden zwischen Einkünften aus Kapitalvermögen und Einkünften aus selbständiger Arbeit. Was ist nun wo einzutragen? Wird bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit der gesamte Gewinn einschließlich Zinseinnahmen und abzüglich Abschlagsteuer eingetragen und trotzdem bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen die Zinsen nochmals gesondert einschließlich der Zinsabschlagsteuer? Oder muss ich von dem Gewinn den Erlös aus den Zinsen wieder abziehen und diesen Wert bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit angeben.
    Es wäre schön, wenn mir jemand weiter helfen könnte.
    Im Voraus besten Dank.

    • Offizieller Beitrag

    Von den Banken wird von den Zinsen jeweils die Kapitalertragsteuer und der Soli-Zuschlag abgezogen. Diese verbuchen wir unter 4340 sonstige Betriebssteuern, welche dann wiederum gewinnmindernd sind.

    Was schon einmal verkehrt ist. Die Kapitalertragsteuer/Abgeltungssteuer darf nicht als Betriebsausgabe gebucht werden, da sie ja nur eine "Vorauszahlung" auf die tatsächliche Steuerschuld ist. Wenn es da kein passendes Konto gibt, würde ich es als Privatentnahme buchen (wie vom Betriebskonto geleistete Privatsteuern/ESt-Vorauszahlungen eben auch - z.B. 1810).


    Die im Rahmen der jeweiligen Einkommensteuererklärungen ggf. anzurechnenden anteiligen Steuerabzugsbeträge werden natürlich ebenfalls im Rahmen der Gewinnfeststellung nachrichtlich einheitlich und gesondert festgestellt.

  • Wird bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit der gesamte Gewinn einschließlich Zinseinnahmen

    Ja.

    und abzüglich Abschlagsteuer eingetragen

    Nein, siehe miwe4.

    und trotzdem bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen die Zinsen nochmals gesondert einschließlich der Zinsabschlagsteuer?

    Die Zinsen nicht, denn die sind Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Die Zinsabschlagsteuer und der Soli werden aber auf der Anlage KAP unter "...aus anderen Einkunftsarten" eingetragen.