Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, ob folgende Regelung bezüglich der Einsatzwechseltätigkeit auch für Flugzeugführer gilt?:
Das steuerliche Reisekostenrecht wurde in Anlehnung an die Rechtsprechung vereinfacht. Es wird nur noch von einem einheitlichen Oberbegriff „Auswärtstätigkeit“ gesprochen und nicht mehr zwischen Dienstreisen, Einsatzwechseltätigkeit oder Fahrtätigkeit unterschieden. Eine Auswärtstätigkeit liegt vor, wenn der Arbeitnehmer vorübergehend außerhalb seiner Wohnung und an keiner seiner regelmäßigen Arbeitsstätten beruflich tätig wird. Eine Auswärtstätigkeit liegt auch vor, wenn der Arbeitnehmer bei seiner individuellen beruflichen Tätigkeit typischerweise nur an ständig wechselnden Tätigkeitsstätten oder auf einem Fahrzeug tätig wird ( R 9.4 Abs. 2 LStR )
Wenn dem so ist, wie und wo kann ich meine Kilometer in der WISO-Software geltend machen? Gebe ich dann bei der Km Distanz einfach die tatsächlich gefahrenen Kilometer ein? Oder vedoppel ich die Anzahl der Fahrten, um Hin- und Rückfahrt anerkannt zu bekommen?
Vielen Dank für eine Information!