Mein Sohn hat 1/2 Jahr seine Freundin zur Arbeit gebracht und ist danach weiter zu seiner Arbeit gefahren. Kann er dies irgendwie auch als Fahrgemeinschaft
absetzen. Wenn ja, wie?
Fahrgemeinschaft
- sonnenschein1964
- Erledigt
-
-
Bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte kann jeder Teilnehmer der Fahrgemeinschaft die "normale" Entfernungspauschale, ohne Umwegstrecken, in Anspruch nehmen. Haben sich die anderen Teilnehmer der Fahrgemeinschaft an den Kosten beteiligt, hat der Fahrer die vereinnahmten Beträge ggf. nach § 22 Nr. 3 EStG zu versteuern. Das wurde hier im Forum aber auch schon entsprechend erläuternd und wäre über die Forensuchfunktion problemlos auffindbar.
-
Mein Sohn hat 1/2 Jahr seine Freundin zur Arbeit gebracht und ist danach weiter zu seiner Arbeit gefahren. Kann er dies irgendwie auch als Fahrgemeinschaft
absetzen. Wenn ja, wie?Wen nimmt er denn alles mit?
-
kann ich 1 1/2 Jahre noch Einspruch gegen Steuerbescheid einlegen? Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass ich auf Grund Insolvenz der Firma, die gesamte bewilligte Höhe vom Arbeitsamt in der Steuererklärung angegeben habe, aber die Anwaltskosten, die da auch abgezogen wurden ich nicht in der Steuererklärung als Sonderausgaben oder so, abgezogen habe.
Muß/kann man eine Steuererklärung abgeben, wenn man 1/2 Jahr gearbeitet hat und 1/4 Jahr in der Ausbildung war/ist? Lohnsteuern sind um die 50,00 Euro angefallen.
1. Wo trage ich, falls ich eine Steuererklärung mache, die Ausbildungsdaten ein?Mein Sohn hat 1/2 Jahr seine Freundin zur Arbeit gebracht und ist danach weiter zu seiner Arbeit gefahren.
Ich wundere mich auch gerade. Für wieviele Steuerfälle werden denn hier Fragen gestellt?