Fahrgemeinschaft

  • Hallo,
    dank des wunderbaren WISO Sparbuch kann man ja schön mit Zahlen spielen. :)


    Folgendes Problem:


    Ich fahre täglich einfach 103 km, (222 Arbeitstage) bei meiner Steuererklärung bekomme ich ca 2026€ zurück, ohne das ich weiter Dinge absetze, rein nur die Pendlerpauschale.


    Jetzt bildet sich voraussichtlich eine Fahrgemeinschaft mit einer weiteren Person.


    In WISO erfasse ich praktisch 2 Zeiträume mit jeweils 01.01 - 31.12. bei dem ersten Zeitraum gebe ich an, dass ich 111 Tage 103 km fahre und ich 15 Tage Urlaub habe.


    Beim 2. Zeitraum gebe ich ebenfalls 103 km an, davon sind 10 km (bis zum P+R Parkplatz) mit dem eigene PKW gefahren und die restliche Strecke, also 93 km wurden mit der Fahrgemeinschaft zurück gelegt und anteilig 15 Tage Urlaub.


    Kann es sein, dass ich fast trotzdem den gleichen Betragen bekomme, als wie wenn ich alleine fahren würde? Um genau zu sein sind es nur 10€ weniger, also 2016€


    Ich muss aber dann nur meine tatsächliche Fahrten nachweisen, also
    111 Tage * 103 km * 2 = 22.866 km
    111 Tage * 10 km * 2 = 2.200 km
    insgesamt 25.066 km nachweisen.


    Wie weise ich den Rest nach, also die Fahrgemeinschaft?


    Hoffe meine Berechnung stimmt so, falls nicht dann müsst ihr mich berichtigen! :)

    • Offizieller Beitrag

    dank des wunderbaren WISO Sparbuch kann man ja schön mit Zahlen spielen.

    Und es erklärt Dir auch so wunderbar alles.

    Kann es sein, dass ich fast trotzdem den gleichen Betragen bekomme, als wie wenn ich alleine fahren würde?

    Nicht in jedem Fall:


  • Ich fahre täglich einfach 103 km, (222 Arbeitstage) bei meiner Steuererklärung bekomme ich ca 2026€ zurück, ohne das ich weiter Dinge absetze, rein nur die Pendlerpauschale.

    Ich muss aber dann nur meine tatsächliche Fahrten nachweisen, also
    111 Tage * 103 km * 2 = 22.866 km
    111 Tage * 10 km * 2 = 2.200 km
    insgesamt 25.066 km nachweisen.

    Bist du dir sicher, dass du hier von der Pendlerpauschale sprichst? Diese zeichnet sich dadurch aus, dass die Entfernungskilometer (nicht die gefahrenene) Kilometer angesetzt werden und das unabhängig vom Verkehrsmittel Bei deinen Angaben käme ich bei einer Entfernung von 103 Kilometern auf 222 Tage * 103 km * 0,30 €/km = 6.859,80 € Pendlerpauschale. Natürlich musst du die Strecke aufteilen, aber die Pauschale wird trotzdem für die ganze Strecke gewährt (siehe hierzu Anlag zu LStH 9.10: 1.5 Fahrgemeinschaften).


    Den Faktor "*2" in deinen Berechnungen musst du streichen. Wie gesagt, es werden nur die Entfernungskilometer gerechnet!

  • Hallo, danke schon mal für Eure Antworten.


    Der Faktor *2 hat sich ja nur auf die km bezogen die ich dem Finanzamt nachweisen muss, oder ist das falsch?


    Dann trifft also meine Berechnung/Vermutung zu, das ich eigentlich bei einer Fahrgemeinschaft keine bzw. wenig Verluste habe im Vergleich der Fahrt alleine.

    • Offizieller Beitrag

    Das hat Billy doch oben bereits beschrieben und die mögliche unterschiedliche Auswirkung aufgrund der gesetzlichen Begrenzung, auf die Dich das Sparbuch hinweist, hat er auch markiert. Und wie nesciens schon sagte, heißt es bei Fahrten zwischen Wohnung und 1. Tätigkeitsstätte nicht umsonst Entfernungspauschale.


    Und hinsichtlich des Nachweises bei wechselseitiger Fahrgemeinschaft, sollten ja entsprechende Nachweise und Bestätigungen kein Problem sein.