Keine Übernahme von Werbungskosten nach "Häusliches Arbeitszimmer"?

  • Hallo -


    ich habe neuerdings ein häusliches Arbeitszimmer im eigenen Haus. (Im gleichen Haus befindet sich zudem eine vermietete Einliegerwohnung!)


    Beim Anlegen des häuslichen Arbeitszimmers wird mir dieses Haus (als Anschrift) zur Übernahme angeboten. Prima, dachte ich. :D


    Jedoch scheint es dann wohl doch nicht so zu sein, dass bspw. Angaben, die ich zu diesem Objekt unter den Werbungskosten angegeben habe (z.B. Grundsteuer oder Wasserversorgung) ebenso hierhin übernommen werden. :( Ich muss bzw. "darf" also unter "Häusliches Arbeitszimmer" die Aufwendungen für das gesamte Objekt nochmal händisch in eine Liste eingeben. :cursing:


    Vertue ich mich da - oder ist das wirklich so?


    Vielen Dank für eine Reaktion -


    Marc

    • Offizieller Beitrag

    Wo würdest Du dann im Immobilienbereich zum vermieteten Objekt die laufenden Aufwendungen unterbringen, die nach direkter Zuordnung ausschließlich den eigengenutzten Flächen bzw. dem Arbeitszimmer zuzurechnen sind?

  • Vielen Dank für Deine Antwort. Jedoch verstehe ich das jetzt nicht ganz. :( Ist es also so, dass ich nun die Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer also nochmals separat angeben muß?

    • Offizieller Beitrag

    Natürlich.


    Die Sachverhalte Vermietung und Arbeitszimmer haben wenig miteinandern gemein. Nur wenige der Kosten sind überhaupt in beide Eingabemasken mit genau dem gleichen Betrag/ Rechenfaktor einzugeben!