Hallo -
ich habe neuerdings ein häusliches Arbeitszimmer im eigenen Haus. (Im gleichen Haus befindet sich zudem eine vermietete Einliegerwohnung!)
Beim Anlegen des häuslichen Arbeitszimmers wird mir dieses Haus (als Anschrift) zur Übernahme angeboten. Prima, dachte ich.
Jedoch scheint es dann wohl doch nicht so zu sein, dass bspw. Angaben, die ich zu diesem Objekt unter den Werbungskosten angegeben habe (z.B. Grundsteuer oder Wasserversorgung) ebenso hierhin übernommen werden. Ich muss bzw. "darf" also unter "Häusliches Arbeitszimmer" die Aufwendungen für das gesamte Objekt nochmal händisch in eine Liste eingeben.
Vertue ich mich da - oder ist das wirklich so?
Vielen Dank für eine Reaktion -
Marc