Hallo,
ich arbeite als Freiberuflerin von zu Hause aus - in einer Mietwohnung.
Nachdem wir nun das Arbeitszimmer sauber räumlich abgetrennt haben, möchte ich es in der EÜR mit angeben.
Das hat auch alles geklappt - aber für die Aufwendungen für das Arbeitszimmer wird jetzt eine Vorsteuer berechnet.
Im Mietvertrag steht aber eine Netto-Miete ...
Darf ich dann in der EÜR eine Vorsteuer angeben???
Wenn nein - wie krieg ich die raus?
Viele Grüße
Ingrid Kellerer