Hallo zusammen,
ich bin geneigt, Dinge wie Bleistifte, Pinsel, Zeichenblöcke, Farben, Lineale, etc. unter Büro- und Arbeitsmaterial zu verbuchen und Druckerpatronen unter GWG.
Liege ich da richtig?
Danke
Hallo zusammen,
ich bin geneigt, Dinge wie Bleistifte, Pinsel, Zeichenblöcke, Farben, Lineale, etc. unter Büro- und Arbeitsmaterial zu verbuchen und Druckerpatronen unter GWG.
Liege ich da richtig?
Danke
Alles, was sie verbrauchen und/oder geringwertig ist, darf als Bürobedarf verbucht werden- Duckerpatronen auch (auch wenn so teuer wie ein neuer Drucker).
Na ja, ich würde da 4930 Bürobedarf o.ä. bevorzugen. Es wird ja schon einen Grund für diese Konten geben.
danke
es geht um Werbungskosten für nichtselbstständige Arbeit.
Also alles rein in "Büro- und Arbeitsmaterialien"?
Mit "4930" kann ich nicht viel anfangen. Da geht es wohl um Betriebsausgaben. wenn ich es richtig verstehe.
Dann: ja, wenn Sie als Arbeitnehmer tatsächlich derartige Materialien FÜR IHRE ARBEIT selbst kaufen müssen, ist das richtig.
Achten Sie auf die anteilige Zuordnung bei privater Mitbenutzung (Drucker)!
Achten Sie auf die anteilige Zuordnung bei privater Mitbenutzung (Drucker)!
Das versteht sich von selbst.
Rein aus Neugier: würde es praktisch einen Unterschied machen, wenn man diese Dinge unter GWG eintragen würde?
Oder korrigieren das die Leute vom FA von sich aus?
Das korrigieren die schon und nein würde es im Ergebnis nicht- und als Arbeitnehmer... pffft.
danke
Fällt übrigens alles unter Arbeitsmittel. Es gibt also keine zusätzlichen Beträge im Rahmen der Nichtbeanstandungsgrenze zu berücksichtigen. Also keine 103 €.