Richtig Buchen

  • Hallo,
    ich habe zwei Fragen.
    1. Wenn ich Vermittlungskosten bezahle, wo buche ich diese Kosten?
    2. Ich fange zum erstenmal eine Buchhaltung für 2011 zu buchen und ein Darlehen für ein PKW wurde in 2009 aufgenommen. Die Raten enden 2013. Darf ich diese Darlehensrate in 2011 buchen?


    Vielen Dank schon im Voraus

  • 1. Eine Firma vermittelt an Kunden unsere Firma ( Handwerker), weil die Firma erst neu gegründet wurde. Und diese Vermittlung wurde in Rechnung gestellt. ( Ich hoffe es war verständlich)
    2. In 2009 bestand das Unternehmen noch nicht, erst in 2011. Aber der PKW wird jetzt auch betrieblich genuzt.

    • Offizieller Beitrag

    Das geht meiner Meinung nach viel zu tief rein...


    Das erste sind vermutlich Provisionen, das ist leicht.


    Über die Sache mit dem Kfz müssen Sie sich bitte ausgibig belesen oder von einem Steuerberater beraten lassen.


    Stichworte zum Suchen: Privatnutzung Kfz, notwendiges Betriebsvermögen, Abgrenzung Privat-/ Betriebsvermögen. Das ist eine umfassende Materie, die mehr als nur einen Buchungssatz erfordert.

    • Offizieller Beitrag

    1: Dann sind das Werbekosten oder Provisionen. Einfach mal nach den entsprechenden Konten suchen (ACHTUNG: Beim Stichwort "Provision" darauf achten, dass Provisionen im Kostenbereich gemeint sind!)


    2: Ich würde mal denken, dass Du die Raten für den PKW nicht über das Unternehmen buchen kannst, und schon garnicht nachträglich für zwei Jahre... Je nachdem, was für eine Unternehmung bei Dir steht, gibt es da unterschiedliche Möglichkeiten. Bei einer Einzelunternehmung würde ich mal vermuten, dass das Auto in die Firma überführt wird und einfach eine Privateinlage darstellt.


    Aber: Detailfragen in dieser Art sind vllt. besser mit einem Steuerberater zu besprechen! Ich bin Kaufmann, kein Steuermann ;)

  • Wenn ich die Raten nicht einbuchen dürfte aber das Auto jetzt betrieblich genuzt wird. Könnte ich die Reparaturkosten buchen die in 2011 durchgeführt wurden?

    • Offizieller Beitrag

    Das kommt drauf an:
    Wenn Du das Auto "ins Betriebsvermögen" überführst, dann werden Reparaturaufwendungen natürlich als solche verbucht.
    Ist das Auto nicht betriebsvermögen, der Reparaturaufwand aber durch die Nutzung der Firma entstanden, dann könnte man vllt. über "Fremdfahrzeugkosten" oder so nachdenken.


    Aber, wie häschen schon sagte: das geht so tief in die Materie, dass ein Forum diese Hilfe nicht mehr leisten kann (und sollte). Wenn eine Entscheidung gefallen ist, was mit dem Auto passiert, dann erzähle ich Dir wieder mehr über Kontierungen.

    • Offizieller Beitrag

    Die Kleinunternehmer-Regelung betrifft ja nur die Umsatzsteuer und hat mit dem vorliegenden Sachverhalt eher nichts zu tun.
    Da der PKW also nicht Betriebsvermögen ist, kannst Du auch damit zusammenhängende Reparaturen nur in sehr engen Grenzen dem Betrieb anlasten, wenn überhaupt.


    Unter Umständen (auch hier gilt: Steuerberater!) könntest Du vielleicht darüber nachdenken, ein Fahrtenbuch zu führen. Dann könnte (unter allen erdenklichen Vorbehalten!) der Betrieb Kosten pro betrieblich gefahrenem Kilometer geltend machen.

    • Offizieller Beitrag

    Bitte gucken Sie mal die von mir vorgeschlagenen Begriffe zum Betriebsvermögen.


    Es ist möglich, dass sie bisher kein Kfz ins das Unternehmensvermögen übernommen haben, es aber müssten, weil es sich um notwendiges Betriebsvermögen handelt. Wenn Sie nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind, dann macht die Einlage als gewillkürtes Betriebsvermögen in meinen Augen keinen Sinn! Sofern es also kein notwendiges BV ist, sollte es vermutlich Privatvermögen bleiben!


    Sie können dann die Nutzung wahlweise mit 0,30 Eur pro Kilometer oder mit den tatsächlichen Kosten einlegen. Wie genau lässt sich auch hier im Forum an mehreren Stellen über die Suchfunktion finden.


    Genauer aber kann und darf das hier im Forum einfach nicht beantwortet werden. Gerade bei der Vermögensverwaltung können viele Fehler passieren, die am Ende womöglich steuerlich relevant sind- und nicht mehr so einfach heile gemacht werden können- ich empfehle dringend eine Gründungs- und Buchhaltungsberatung bei einem Steuerberater!