Hallo Zusammen,
letztes Jahr habe ich meine Ausbildung abgeschlossen. Gesamt waren es dann Brutto 15700€. Im ersten halben Jahr musste ich aufgrund des geringen Gehalts keine Lohnsteuer etc. bezahlen. Erst ab Juli2011 war es dann soweit. Am ende des Jahres bekam ich dann eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung.
Muss ich das nun das ganze getrennt abrechnen, also erst bis 01.01 - 30.06 und dann von 01.07 - 31.12, oder soll ich das ganze gesamt berechnen, also vom 01.01 bis 31.12? Macht das einen Unterschied? Ich mag nur sicher gehen, nicht dass ich durch irgendwas einen "Vorteil" bekäme oder so, der dann vom Finanzamt negativ aufgefasst werden würde....
Danke im Voraus!
Liebe Grüße,
Dewey