ich werde ein kleinunternehmen gründen und habe eine frage dazu kann ich die km die ich mit dem auto für das unternehmen fahre von der steuer absetzen??? das auto was ich fahre ist jedoch auf meine tochter zugelassen kann ich trotzdem die km absetzen???
kleinunternehmer
- heinz5
- Erledigt
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das auto was ich fahre ist jedoch auf meine tochter zugelassen kann ich trotzdem die km absetzen???
Vereinfacht beantwortet kann man sagen, dass dies nicht geht.
Ich würde Dir dringendst raten, vor Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit einen Steuerberater aufzusuchen und Dir alle steuerlichen Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ausführlich erklären zu lassen.
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Also im Steuerprogramm gibt es die Möglichkeit, Geschäftsfahrten mit dem Privatauto anzugeben...hab ich früher auch gemacht als ich noch mit Privatwagen Kundenbesuche gemacht hab! Auto war auf meine Mutter angemeldet.
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.hab ich früher auch gemacht als ich noch mit Privatwagen Kundenbesuche gemacht hab! Auto war auf meine Mutter angemeldet.
Nicht abziehbarer Drittaufwand.
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Wenn man den Kilometer mit 0,30 Euro pro Kilometer geltend macht, handelt es sich m.E. nicht um Drittaufwand.
Das Argument schließt nur die Abziehbarkeit der tatsächlichen Kfz Kosten aus.Im Übrigen ist der eingetragene Halter nicht immer auch der Eigentümer.
Achtung übrigens bei den Versicherungsbedingungen- sie könnten ohne Versicherungsschutz unterwegs sein.
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Wenn man den Kilometer mit 0,30 Euro pro Kilometer geltend macht, handelt es sich m.E. nicht um Drittaufwand.
Das Argument schließt nur die Abziehbarkeit der tatsächlichen Kfz Kosten aus.Wenn der Unternehmer nicht alle Kosten für dieses Fahrzeug trägt, liegt m.E. nicht abziehbarer Drittaufwand vor und auch die 0,30€/km können nicht angesetzt werden. Der Pkw muss sich für die Anwendung der Kilometerpauschale m.E. zwingend im Privatvermögen des Unternehmers befinden. Meine Meinung.
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Scheint also nicht abschließend geklärt zu sein, zumals das im Link angeführte Urteil von 1999 nicht veröffentlicht ist.
Vor allem aber, das unterstreiche ich nochmal: Halter, Eigentümer und Besitzer sind nicht immer (und oft nicht) die selbe Person, de TE sprach hier nur von der Zulassung auf die Mutter.
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Wenn man den Kilometer mit 0,30 Euro pro Kilometer geltend macht, handelt es sich m.E. nicht um Drittaufwand.
Achtung übrigens bei den Versicherungsbedingungen- sie könnten ohne Versicherungsschutz unterwegs sein.Achtung, das alles ist sehr problematisch.
Wenn alles stimmt, also der Halter auch die Einnahmen versteuert, ein Fahrtenbuch vorhanden ist, und die Versicherung informiert ist, würde ich es wagen. aber bei einem Unfall wird das alles sehr, sehr schwierig.
Aber als Gründer mit wenig Kenntnis im Steuerrecht ohne steuerliche Begleitung nicht zu empfehlen.
MfG Günter -
Tätigkeit einen Steuerberater aufzusuchen und Dir alle steuerlichen Rechte und Pflichten in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit ausführlich erklären zu lassen.