Kleinunternehmer

  • Hallo an Alle,


    wenn ein Kleinunternehmer in 2010 eine Gewinnermittlung abgegeben hat, muss er in 2011 auch eine abgeben?
    Ein Kleinunternehmer muss ja keine Gewinnermittlung abgeben aber hat trotzdem eine abgegeben. Kann man diese in 2011 weglassen?


    Ich hoffe Ihr könnt mir Helfen.
    Vielen Dank schonmal

    • Offizieller Beitrag

    Wenn Du eine unternehmerische Tätigkeit ausübst, wirst Du auch eine EÜR abgeben müssen. Du wirst ja seitens des FA sicherlich auch eine entsprechende Aufforderung bekommen haben.

  • ja eine EÜR muss auch abgegeben werden. Die frage lautet, ob ich eine Gewinnermittlung abgeben muss, da eine Gewinnermittlung schon in 2010 abgegeben wurde obwohl ein Kleinunternehmer dies nicht muss. Es reicht wenn ein Kleinunternehmer eine EÜR abgiebt. Da aber in 2010 eine Gewinnermittlung abgegeben wurde, muss deswegen auch in 2011 eine Gewinnermittlung abgegeben werden oder braucht man dies nicht zu tun?

    • Offizieller Beitrag

    Die EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) ist eine Art der Gewinnermittlung. Irgendeine Grundlage braucht das FA auch bei einem Kleingewerbetreibenden für den Steuerbescheid.
    Du wirst also auch für 2011 eine EÜR abgeben müssen, die einfachste Art der Gewinnermittlung.


    Ohne Fristverlängerung ist morgen Stichtag, wenn ich nicht irre.