Fünftelregelung bei Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre

  • Hallo,


    habe in 2011 Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre erhlten. Da gibt es nach § 34 EStG die Möglichkeit, die Steuer darauf auf 5 Kalenderjahre zu verteilen.


    Wenn ich jetzt aber die Daten aus der Jahreslohnsteuerbescheinigung in das Programm eingeben möchte, kann ich natürlich den gesamten Arbeitslohn für mehrere Kalenderjahre eingeben, aber dann zahle ich in 2011 viel Steuern und habe nichts auf die Folgejahre verteilt. Gebe ich aber nur 1/5 ein, dann sind die bereits einbehaltenen Steuern höher, das dieses fünftel und das Programm gibt einen Fehler aus, den ich zwar ignorieren kann, jedoch wird beim Finanzamt wohl auch eine Warnung ausgegeben werden.


    Wie ist die korrekte Vorgehensweise beim Wiso Steuersoftware 2012 (für das Steuerjahr 2011)?


    Danke!

    • Offizieller Beitrag

    Grundsätzlich ist die Lohnsteuerbescheinigung so einzugeben, wie sie der Arbeitgeber nach Prüfung erstellt und dem FA elektronisch übermittelt hat. Dann sollte sich alles zulässige automatisch ergeben. Vielleicht diesbezüglich auch einmal die Forensuchfunktion befragen.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Da gibt es nach § 34 EStG die Möglichkeit, die Steuer darauf auf 5 Kalenderjahre zu verteilen.


    Echt?


    Wie das denn genau? 8|