Umsatzsteuer als Betriebsausgabe / Vorsteuer als Betriebseinahme?

  • Hallo!


    Ich weiß, das war hier schon oft Thema. Aber ich finde nicht genau das, was ich suche.


    Wer kann mir die Buchungssätze (zzgl. Kto) für


    1. die USt als Betriebsausgabe


    2. die VSt als Betriebseinnahme


    nennen?


    3. Grenze ich die USt, die ich erst im Folgejahr zahle in der EÜR ab (welches Kto / Buchungssatz)?


    4. Darf ich in der Umsatzsteuererklärung die 12'er Vorauszahlung USt angeben, auch wenn diese erst in 01 des Folgejahres gezahlt wurde?


    Bitte sehr um Hilfe.... ?(

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe 1 und 2 nicht so recht... Was genau wollen Sie da denn buchen- eine Zahlung, eine Einnahme, Ausgabe? Warum?


    Bei 3 ein klares NEIN, es wird gebucht, was sie zahlen.


    Bei 4 wiederum ja, in der Umsatzsteuererklärung stehen die SOLL- Vorauszahlungen, auch, wenn sie erst im Folgejahr entrichtet wurden.

    • Offizieller Beitrag

    Bei 4 wiederum ja, in der Umsatzsteuererklärung stehen die SOLL- Vorauszahlungen, auch, wenn sie erst im Folgejahr entrichtet wurden.

    Aber, bei 4/3er, zwingend auch nur in der Umsatzsteuererklärung. ;)
    In der EÜR nur, wenn bis zum 10.01. des Folgejahres entrichtet/erstattet. 8)