Bar-Rechnungen und Quittungen

  • Hallo,


    ich weiß jetzt nicht ob ich hier richtig bin aber ich stelle mal meine Frage.


    Also wenn ein Kunde bezahlt dann gehe ich über Finanzen zu meinem Konto und Buche den Kontoauszug, da kann ich ja alles zuordnen.
    Aber wie macht man das wenn der Kunde die Rechnung Bar bezahlt?
    Oder wenn man eine Quittung für kleinbeträge schreibt wie macht man es denn dann?
    Gibt es auch für Wiso mein Büro ein online Lehrgang um mit dem Programm auch zu 100 % zu arbeiten?
    Wäre schön wenn mir einer helfen kann.


    Gruß
    Dirk

    • Offizieller Beitrag

    Hallo,

    Aber wie macht man das, wenn der Kunde die Rechnung Bar bezahlt?
    Oder wenn man eine Quittung für kleinbeträge schreibt wie macht man es denn dann?

    Gehe zu > Stammdaten > Zahlungebedingungen Dort unter Reiter > Direkter Ausgleich (Bar) eine Bar bezahlte Quittung anlegen. > JA ankreuzen Unten unter > Texte > Text auf Rechnung sinngemäääs sowas einfügen:


    Wir bitten freundlichst um Barzahlung.
    Mit erfolgter Unterschrift bestätige ich, den Betrag über <M_TOTALGROSS> BAR erhalten zu haben.





    Mein Ort, den <M_DATE> _____________________________


    Du gibst dem Kunden eine bar quittierte Rechnung.
    Jede erzeugte Rechnung wird mit diesem JA automatisch als bar bezahlt gesetzt. Erkennbar in der > Rechnung > Eingabemaske > Zahlungsstatus > vollständig bezahlt

    Gibt es auch für Wiso Mein Büro ein online Lehrgang, um mit dem Programm auch
    zu 100 % zu arbeiten?


    Wäre schön wenn mir einer helfen kann.

    Wir sind ja gerade mittendrinnen. :)
    Dafür gibt es

    • das Forum online
    • die PDF Bedienhilfe unter Hilfe und
    • für Steuern unter >Hilfe Erste: Hilfe Steuern und Buchführung
    • den Crashkurs zur Buchführung, der ist richtig real mit echten Menschen - also keine online-Menschen :D
    • Offizieller Beitrag

    Bitte mit dem Thema Kassenführungspflicht (regelmäßige Bareinnahmen) einmal auseinandersetzen, da findet man viele Anleitungen und vor allem Grundlagen, wann man dazu verpflichtet ist, zu!


    Die Folgen, die aus der Nichterfüllung einer möglichen Pflicht zur Kassenführung resultieren, können im Prüfungsfalle beachtlich sein!