Abschreibung einer neuen Einbauküche für die vermietete Eigentumswohnung

  • Ich habe 2011 als Ersatz eine neue Einbauküche für die vermietete Einbauküche gekauft. Bei der Einkommensteuer 2011 wurde die Abschreibung über 10 Jahre nicht anerkannt.


    Begründung Finanzamt: es wird nicht davon ausgegangen, dass die Einbauküche mitvermietet wird.


    Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und wurde daraufhin vom Finanzamt aufgefordert einen Überweisungsbeleg vorzulegen. Ich habe aber keinen, da die Anzahlung durch


    die Vermieterin per EC-Card verauslagt wurde und von mir bar an diese erstattet wurde. Der Restbetrag wurde bei Lieferung in bar bezahlt. (aufgrund Forderung Möbelhaus)


    Frage: Ist der Überweisungsbeleg Voraussetzung für die Anerkennung der Abschreibung?


    Gruß Christine

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe aber keinen, da die Anzahlung durch die Vermieterin per EC-Card verauslagt wurde und von mir bar an diese erstattet wurde.

    Wo gibt es denn so etwas? Wenn ich mir die üblichen Einbauküchenpreise so vorstelle, dann hätte ich da auch meine Zweifel. Aber Du meinst ja wohl der/die Mieter/in hat zuerst verauslagt? ?(

    Der Restbetrag wurde bei Lieferung in bar bezahlt. (aufgrund Forderung Möbelhaus)

    Und natürlich auch wieder von der Mieterin, oder?

    Frage: Ist der Überweisungsbeleg Voraussetzung für die Anerkennung der Abschreibung?

    Nein, aber die Glaubhaftmachung der Entstehung entsprechender Kosten.


    Jetzt fehlt nur noch, dass der/die Mieter/in eine Dir nahestehende Person ist.

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe 2011 als Ersatz eine neue Einbauküche für die vermietete Einbauküche gekauft.

    Ersatz heißt, Vermietungsbeginn war eine vorhanden.
    Steht das evtl. in irgendeinem mit dem Kauf zusammenhängenden Papier?
    Wurde die alte Küche abgeschrieben? Wie alt war die Küche?

    Begründung Finanzamt: es wird nicht davon ausgegangen, dass die Einbauküche mitvermietet wird.

    Was steht denn im Mietvertrag?
    Ist eine Küche hier ausdrücklich ein Bestandteilt der Mietsache?
    Im Allgemeinen ist davon auszugehen, dass eine Einbauküche in Mietwohnungen vorhanden ist, weshalb üblicherweise nur ausdrücklich auf ein Fehlen hingewiesen wird. >>unter sonstiges z.B.<<
    Möglicherweise ist ein Übergabeprotokoll vorhanden?

    Ich habe aber keinen, da die Anzahlung durch die Vermieterin per EC-Card verauslagt wurde und von mir bar an diese erstattet wurde.

    Wie teuer war die Küche?
    Wieviel Geld wurde verauslagt?
    Gibt es über die Erstattung an die (ich vermute, hier ist Mieterin gemeint) Mieterin einen Beleg?
    Wenn das Geld bar vom Konto abgehoben wurde, gibt es eine ähnliche hohe Abhebung durch Kontoauszüge zu belegen vom selben Tag?
    Auf welchen Namen lautet die Rechnung?
    Die Barzahlung an das Möbelhaus- sowas gibts, wenn man zB nicht rechtzeitig überweist, aber dennoch sofortige Lieferung wünscht- ist üblicherweise quittiert. Haben die den Beleg und eine zeitnahe Abgebung vom Bankkonto?

    Frage: Ist der Überweisungsbeleg Voraussetzung für die Anerkennung der Abschreibung?

    Nein, aber wie miwe schrieb- manchmal ist nicht glaubhaft genug, dass tatsächlich Kosten entstanden sind, dann darf das Finanzamt eine Glaubhaftmachung verlagen.

    Jetzt fehlt nur noch, dass der/die Mieter/in eine Dir nahestehende Person ist.

    Das ist noch eine weitere Frage, die die Beweisführung erschweren kann... und: leben sie im gleichen Haus? Gab es vorher schon Probleme bzgl. der Anerkennung von Miethöhe oder Inventar? Gibt es eine Vorgeschichte?