Ich habe 2011 als Ersatz eine neue Einbauküche für die vermietete Einbauküche gekauft. Bei der Einkommensteuer 2011 wurde die Abschreibung über 10 Jahre nicht anerkannt.
Begründung Finanzamt: es wird nicht davon ausgegangen, dass die Einbauküche mitvermietet wird.
Ich habe daraufhin Widerspruch eingelegt und wurde daraufhin vom Finanzamt aufgefordert einen Überweisungsbeleg vorzulegen. Ich habe aber keinen, da die Anzahlung durch
die Vermieterin per EC-Card verauslagt wurde und von mir bar an diese erstattet wurde. Der Restbetrag wurde bei Lieferung in bar bezahlt. (aufgrund Forderung Möbelhaus)
Frage: Ist der Überweisungsbeleg Voraussetzung für die Anerkennung der Abschreibung?
Gruß Christine