Pauschbetrag von 8004,- € bei Bedarfsgemeinschaft

  • Hallo zusammen,


    ich bin neue hier und habe eine "kleine steuerliche Verständnis- und Anwendungsfrage".
    durch Zufall bin ich auf einen Artikel gestoßen, der besagt, dass ein Pauschbetrag von 8004 Euro in einer Bedarfsgemeinschaft geltend gemacht werden kann.


    Ich lebe mit meiner Freundin zusammen in einer gemeinsamen Wohnung und bin finanzieller Alleinversorger.
    Meine Freundin (23 Jahre) absolviert eine schulische Ausbildung ohne Gehalt und erhält lediglich ihr Kindergeld.
    Bzgl. des Pauschbetrags habe ich gelesen, dass ich in der Anlage "Unterhalt" einen Pauschbetrag von 8004,- Euro als Unterhalt für unsere Bedarfsgemeinschaft (Paare ohne Trauschein) angeben kann und dieser Betrag auch keines Nachweises bedarf.
    An welcher Stelle im WISO muss ich das angeben? Finde diese Anlage Unterhalt leider nicht.


    Zudem habe ich gelesen, dass sie schriftlich ihre sonstigen Einkünfte, Bezüge und Vermögen dem Finanzamt mitteilen muss.
    Zählt dazu auch das Kindergeld? Wie ist dies genau dem Finanzamt mitzuteilen?


    Leider steige ich durch dieses Thema so recht durch. Ein "Freibetrag" von 8004,- Euro würde unserer finanziellen Situation allerdings wenigstens etwas weiter helfen. Daher hoffe ich, dass ich hier auf nette Unterstützung treffe.


    Vielen lieben Dank schonmal für die Hilfe.

  • § 33a (1) S. 1 EStG besagt "
    Voraussetzung ist, dass weder der Steuerpflichtige noch eine andere Person Anspruch auf einen Freibetrag nach § 32 Absatz 6 oder auf Kindergeld für die unterhaltene Person hat und die unterhaltene Person kein oder nur ein geringes Vermögen besitzt"



    Da meine Freundin noch Kindergeld bezieht kann ich den Betrag also nicht geltend machen, richtig?



    Jetzt stell ich mir dir Frage, ob es eine andere Möglichkeit gibt, meine finanziellen Aufwendungen für meine Freundin steuerlich geltend zu machen?

    • Offizieller Beitrag

    Da meine Freundin noch Kindergeld bezieht kann ich den Betrag also nicht geltend machen, richtig?

    Genau.

    Jetzt stell ich mir dir Frage, ob es eine andere Möglichkeit gibt, meine finanziellen Aufwendungen für meine Freundin steuerlich geltend zu machen?

    Nein, die gibt es in diesem Fall nicht.