Keine Anzeige der "Persönlichen Daten Ehefrau" bei Familienstand "Getrennt lebend" oder "Geschieden"

  • Ich erstelle derzeit die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2011 für meinen (Ex-)Mann und mich. Die Trennung erfolgte im April 2011. Die Ehe wurde jetzt im Mai 2012 geschieden. Mein Verständnis ist, dass ich für das Jahr 2011 noch die gemeinsame Veranlagung verwenden kann. Sobald ich jedoch den Familienstand "geschieden" angebe, werden die persönlichen Angaben der Ehefrau komplett ausgeblendet, und es sind keine Angaben mehr möglich. Dabei sagt das System in einer Hinweismeldung sogar: "...Es wurde ein Familienstand erfasst, der erst nach 2011 aktuell war! Es wird daher für die Berechnung 2011 der Familienstand angenommen, der dem gewählten Familienstand üblicherweise vorangeht. In diesem Fall ist das verheiratet."


    Somit dürften die persönlichen Angaben und alle weiteren Angaben der Ehefrau nicht ausgeblendet werden. Hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Habe ich das falsch angegeben? Oder ist dies ein Fehler, der an den Support gemeldet werden sollte? Vielen Dank für Euer Feedback!


    Hiro

    • Offizieller Beitrag

    Du solltest es mit dem Trennungsdatum versuchen ("dauernd getrennt lebend seit dem ....."). Nur die Verhältnisse des Veranlagungszeitraumes sind hier interessant. Für den Rest fügt man ggf. sonstige Unterlagen bei, da ja ggf. auch getrennte Bekanntgabe des Bescheides etc. beantragt werden soll.

  • Habe ich gemacht (Dauernd getrennt lebend seit dem 8.4.2011). Aber wie gesagt, sobald man etwas anderes angibt als "verheiratet", verschwinden die persönlichen Angaben der Ehefrau und sind auch nicht mehr anklickbar. Echt merkwürdig.

    • Offizieller Beitrag

    Das kann nicht sein. Bei "dauernd getrennt lebend seit xx.xx.2011" bleiben die Daten des Ehepartners vorhanden bzw. sind einzugeben zwecks "Ehegattenveranlagung". Dann machst Du irgend etwas falsch und solltest hier mal einen (bereinigten) Screen einstellen.

  • Hallo Miwe4,
    Nachdem ich ein paar Tage lang keine Lust hatte, mich mit der Steuererklärung zu beschäftigen ... Und mich auch wieder etwas abgeregt habe (mich frustriert es nämlich total, dass ich die Hauptverdienerin gewesen bin und immer nur als "Ehefrau" tituliert werde, und nicht als Steuerpflichtiger), habe ich festgestellt, das es tatsächlich ein Eingabefehler von mir war... Das wollte ich Dir nur noch kurz schreiben.
    Nochmals vielen Dank für deine prompte Hilfe!!
    Viele Grüße
    Hiro

    • Offizieller Beitrag

    (mich frustriert es nämlich total, dass ich die Hauptverdienerin gewesen bin und immer nur als "Ehefrau" tituliert werde, und nicht als Steuerpflichtiger),


    :D


    Da sind Sie nicht die Einzige.
    Die hiesigen Steuergesetze kennen aber nur Steuerpflichtige und Ihre Ehefrauen- einzig Alleinstehende sind dem Wortlaut nach selbst Steuerpflichtige.


    Zu beachten: 8) hier dem Tenor nach nicht Steuerpflichtiger zu sein, entbindet Sie nicht von Ihrer Verpflichtung, Steuern zu zahlen- auch dann nicht, wenn Sie Ehefrau sind... :D


    SCNR

    • Offizieller Beitrag

    Man könnte auch ganz einfach sagen, dass es interne organisatorische Gründe hat, damit man finanzamtsintern für alle Stellen und Steuerfälle machbare Zuständigkeitsregelungen treffen kann.