Kinderbetreuungskosten

  • Hallo Zusammen,


    ich komme bei der Elsterabgabe an einer Fehlermeldung nicht mehr weiter.


    "Kinderbetreuungskosten"
    Bei der Verteilung der Kinderbetreuungskosten bei Erwerbstätigkeit des anderen Elternteils sind bei den Einkünften aus selbstständiger Arbeit die Bezeichnung, die Steuernummer und das Betriebsfinanzamt, die Aufwendungen und der wie Betriebsausgaben abgezogene Betrag gemeinsam anzugeben.
    Elster meldet diesen Fehler im Zusammenhang mit dem fehlenden Wert im Feld "Verteilung der Kinderbetreuungskosten bei Erwerbsstätigkeit (im Falle des Zusammenlebens der Elternteile nur, wenn beide erwerbstätig sind) auf Einfünfte als anderer Elternteil aus: selbstständige Arbeit: Bezeichnung.


    Was soll ich hier machen???


    Wenn ich der Fehlermeldung folge leitet mich das Programm zum Punkt Persönliches - Kinder - 1.Kind - Kinderbetreuungskosten


    Hier steht bei Anspruchsvoraussetzung gemeinsamer Haushalt vom 1.1.-31.12.11
    weitere Anspruchsvoraussetzung: Vater und Mutter beide erwerbstätig vom 1.1.-31.12.11
    Zeiträume und Aufwendungen für Kinderbetreuung 1.1.-31.12.11 -> Gesamtaufwendungen Summe X -> Berücksichtigung davon erwerbsbedingt jeweils halbe Aufwendung bei Vater und Mutter
    Ansatz der Kinderbetreunungskosten: Die Betreuungskosten vom Vater werden als Betriebsausgaben beim 1. Gewerbebetrieb berücksichtigt, Bezeichnung, Steuernummer und Finanzamt sind angegeben.
    Die Betreuungskosten des anderen Elternteils sind als Ausgaben bei den Arbeitnehmereinkünften berücksichtigt, Dies steht aber im Wiederspruch mit der oben genannten Fehlermeldung.
    Wärend der Dateieingabe erfolgt auch keine Fehlermeldung, erst wenn ich die Steuererklärung mit Elster verschicken will.


    Kann mir jemand helfen?


    Ich kann die Fehlermeldung nicht ignorieren.


    Viele Grüße


    Joe

    • Offizieller Beitrag

    Ich verstehe zwar Dein Problem, glaube aber kaum, dass ich Dir ohne haufenweise Screens helfen kann.


    Du bist Dir sicher, dass die gesetzlichen Voraussetzungen bei Dir/Euch gegeben sind?


    Du solltest Dich mit Deinem Problem eventuell an den Buhl-Support wenden. Die können sich ggf., nach Deiner Zustimmung, auf den Rechner aufschalten und das technische Problem beseitigen.

  • die gesetzliche Voraussetung sollte gegeben sein da wir beide erwerbstätig sind und unsere Kinder noch im Kindergartenalter sind.
    Trotzdem Danke für den Tip mit dem Buhl-Support.
    Werde dann morgen wohl mal anrufen.

    • Offizieller Beitrag

    Ich tippe auf einen Eingabefehler. Aber den hier zu finden, ohne den Fall vor sich zu haben, wäre die Stecknadel im Heuhaufen suchen.


    Der Support sieht bestimmt schnell was los ist. Wobei ich eher ein Ticket eröffnen würde.