Fahrzeug

  • Hallo liebe Nutzer, brauche bitte nochmals Eure Hilfe.
    Firma wird zum 30. 9. 2011 aufgelöst.
    PKW hatte zum Jahresende noch einen restbuchwert von 7695,41 €
    - Abschreibung ergibt zum 30. 9. einen RBW von 4547,36 €
    - das dazugehörige Darlehen habe ich durch Buchung Privateinlage freie Buchung auf Null gesetzt
    - 1 % Regelungist gebucht


    Das Fahrzeug soll nun zum RBW in das Privatvermögen übergehen.
    Dazu hat das Programm folgende 2 Buchungen erzeugt bei denen ich nicht sicher bin ob das richtig ist.


    - freie Buchung
    - RBW KFZ Kauf 4547,36 € Netto
    -320 H PKW (ohne Steuerschlüssel)
    -2310 S Anlagenabgang (ohne Steuerschlüssel)



    - freie Buchung
    - KFZ Kauf 4547,36 € Brutto
    - 8800 H Erl. Anl. Ver. Buchver. (mit Steuerschlüssel)
    - 1800 S Privatentnahme (ohne Steuerschlüssel)


    Kann das so richtig sein? Danke für Eure Hilfe!


    Herzliche Grüße Friedrich.

    • Offizieller Beitrag

    Das Fahrzeug soll nun zum RBW in das Privatvermögen übergehen.

    Das ist schon rein steuerrechtlich nicht zulässig. Es sei denn, der tatsächliche Fahrzeugwert entspricht rein zufällig zum Entnahmezeitpunkt dem aktuellen Verkehrswert zu diesem Zeitpunkt. Und das habe ich ehrlich gesagt noch nicht erlebt.


    Um den Rest sollen sich bitte die Programmexperten kümmern.

  • Das ist schon rein steuerrechtlich nicht zulässig. Es sei denn, der tatsächliche Fahrzeugwert entspricht rein zufällig zum Entnahmezeitpunkt dem aktuellen Verkehrswert zu diesem Zeitpunkt. Und das habe ich ehrlich gesagt noch nicht erlebt.


    Um den Rest sollen sich bitte die Programmexperten kümmern.

    Danke, aber das hat schon seine Richtigkeit. Hätte natürlich auch darunter oder darüber gehen können. Das Auto wäre zwar mehr Wert, wenn da nicht ein fast Totalschaden gewesen wäre. Dadurch quasi unverkäuflich. Falls sich dafür jemand vom FA interesiert würde ich das schon mit dnen ausdiskutieren.


    Leider antwortet jetzt keiner auf die eigentlich Frage, die wäre mir halt besonders wichtig. Ist die erzeugte Buchung so richtig oder habe ich da irgendwo falsche Eingaben gemacht.
    Na ja vielleicht kommt ja noch was.


    Danke trotzdem erstmal.
    Gruß Friedrich.

    • Offizieller Beitrag

    Danke, aber das hat schon seine Richtigkeit. Hätte natürlich auch darunter oder darüber gehen können. Das Auto wäre zwar mehr Wert, wenn da nicht ein fast Totalschaden gewesen wäre. Dadurch quasi unverkäuflich. Falls sich dafür jemand vom FA interesiert würde ich das schon mit dnen ausdiskutieren.


    Leider antwortet jetzt keiner auf die eigentlich Frage, die wäre mir halt besonders wichtig. Ist die erzeugte Buchung so richtig oder habe ich da irgendwo falsche Eingaben gemacht.
    Na ja vielleicht kommt ja noch was.


    Zu Ihrem Buchungssatz: wo ist denn die Umsatzsteuer nun? Da steht brutto wie netto der gleiche Betrag.
    5.411,36 Euro (wir buchen SOLL an HABEN, dann wird das SOLL- Konto zuerst genannt) 1800 an 8000.
    Es sind für die Entnahme EUR 864,00 abzuführen.


    Bitte nehmen Sie die Anmerkung von miwe ernst. Das Finanzamt erwartet, dass sie das Kfz angemessen bewerten (lassen). Wenn sie das nicht freiwillig zum Zeitpunkt der Entnahme tun (lassen), dann darf das FA hier Schätzungen vornehmen, die sich dann gern an der Schwacke-Liste orientieren.
    Ist das Kfz tatsächlich so beschädigt, dass es platt gesagt keine Sau mehr haben will, weiß ich nicht, warum Sie dann überhaupt viereinhalb-tausend Euro versteuern?!
    DANN können Sie es auch "günstiger" ins Privatvermögen übernehmen, nämlich zum tatsächlichen Wert.


    Hier sollten Sie sich ggf. steuerlich beraten lassen, das spart zuweilen ne Menge Geld (und Ärger).