Differenzbesteuerung und normale USt Berechnung innerhalb eines Jahres möglich?

  • Hallo
    Kann mir bitte jemand sagen kann ob ich auch mitten im Quartal mit einer Differenzbesteuerung anfangen kann oder muß man das vorher beim Finanzamt ankündigen?. Es ist mir schon klar das ich Waren die ich von Privat gekauft habe egal wann im Jahr auch Differenz besteuern kann aber es kann ja sein, das man die Option darauf dem Finanzamt z.b vorher mitteilen muss (ich meine möglich ist ja alles ).
    Ich habe vorher noch nie Differenz besteuert da ich nun aber in meinem Laden in Zukunft sehr oft von Privat ankaufen werde ,möchte ich nun diese Waren auch Differenz besteuern.
    Geht das nun so einfach kann ich loslegen oder gibt es da vorher eine Mitteilung an das FA ?


    Danke im voraus für eure Hilfe

    • Offizieller Beitrag

    Die gesetzlichen Voraussetzungen ergeben sich aus dem § 25a UStG. Eine zeitliche Komponente kann es gar nicht geben, da ein Unternehmer ja der Differenzbesteuerung und der Regelbesteuerung unterliegende Umsätze nebeneinander erzielen kann.


    Merkblatt zur Differenzbesteuerung - IHK München und Oberbayern

  • Vielen Dank für diese ausführliche Antwort, ich habe mir das zwar gedacht aber bei diesen Dingen (Finanzamt) ist ja vieles möglich.
    Ich habe noch eine frage.
    Beim Ausstellen eines Kaufvertrags ist neben dem Kaufpreis ja üblicherweise 19% MwSt angegeben, ist es Korrekt diese Zeile durch den Text "Kaufpreis unterliegt der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UstG" oder einfach nur "Differenzbesteuerung gemäß § 25a UstG" zu ersetzen oder gibt es noch etwas zu beachten.


    Danke im Voraus


    P.S der Link ist mir eine große Hilfe! DANKE !

    • Offizieller Beitrag

    Nein, der Ersatz durch den von Ihnen geschriebenen Text ist ausreichend, in beiden Versionen.

  • Vielen Dank!
    P.S "Das Tier in Dir" ist echt niedlich ;)


    Edit: & Noch eine Frage !
    Gerad fiel mir noch folgendes ein wie Tippe ich diese Waren die der Differenzbesteuerung unterliegen in meine Kasse ein? Beim Registriervorgang sind ja 19% eingestellt. Ich könnte nun eine neue Warengeruppe in der Registrierkasse anlegen aber mit welcher MwSt Bestimmung. In meiner Buchhaltung trennt MB das ja automatisch beim Buchen aber meine Registrierkasse natürlich nicht.
    Ich bin jetzt völlig verwirrt 0% wäre ja auch falsch aber wie mach ich das denn nun.
    Vielleicht zum Verständnis, beim Verkauf der Ware die manchmal 1-2 Wochen im Lager liegt, bevor Sie in den Verkauf geht weiß ich ja erstmal nicht aus dem Kopf was ich beim Ankauf bezahlt habe das wäre ja einfach. Kann mir Bitte jemand den Knoten im Kopf lösen !


    Vielen DANK !

    • Offizieller Beitrag

    Lese Dir das Kapitel Differenzbesteuerung unter > Hilfe > Erste Hilfe: Steuern und Buchführung durch. Dadurch wird es klar. Der Differenzbetrag unterliegt dem vollem MWST Satz. Den Einkaufspreis mußt du demnach wissen, damit die Differenz besteuert werden kann.


    § 25a Differenzbesteuerung Gesamtdifferenz


    (4) Der Wiederverkäufer kann die gesamten innerhalb eines
    Besteuerungszeitraums ausgeführten Umsätze nach dem Gesamtbetrag
    bemessen, um den die Summe der Verkaufspreise die Summe der Einkaufspreise dieses Zeitraums
    übersteigt (Gesamtdifferenz). Die Besteuerung nach der Gesamtdifferenz
    ist nur bei solchen Gegenständen zulässig, deren Einkaufspreis 500 Euro
    nicht übersteigt. Im Übrigen gilt Absatz 3 entsprechend.


    Demnach scheint es mir richtig zu sein in der Registrierkasse Warengruppe keine MWST einzustellen, um im nachhinein die MWST zu berechnen auf Verkauspreis minus Einkauf. Gleichzeitig solltest du dich aber genauer beraten lassen, wie das konkret korrekt abzulaufen hat. Denn sonst zahlst du später drauf. Das sind Beratungen ausserhalb Mein Büro.

    • Offizieller Beitrag

    Wie man das in der Registrierkasse erfassen kann ist mir mangels Kenntnis dieser speziellen Kasse leider nicht bekannt. Generell aber geht es in einer Registriekasse vor allem darum, Beträge zu erfassen, die später in die Buchführung übernommen werden. Hierbei kann man doch eigentlich auch eine eigene Einkunftsart in der Registrierkasse anlegen, die diese Beträge getrennt von anderen erfasst.


    Die Höhe der Steuer ergibt sich sowieso aus den Begleitpapieren/Verträge und muss im Allgemeinen manuell errechnet werden.


    Anmerkung am Rande: bitte keine USt ausweisen. ;)

  • SAMM Leider kenne ich den Einkaufspreis oft nicht aus dem Kopf, gerade bei Ankäufen die etwas zurückliegen ansonsten ist ja klar das ich bei der Bemessung der Steuer den An und Verkaufsvertrag zugrunde legen muß.
    Mir ging es um den Registriervorgang an sich eben gerade weil ich den Ankaufspreis dann nicht gleich weiß. Aber das haben wir ja geklärt.
    Im übrigen werde ich deinen Rat befolgen und mich mit einem Steuerberater zusammen setzen, damit auch alles korrekt abläuft.


    SAMM & häschen. Ich danke Euch das Ihr Euch die Zeit genommen habt mir zu helfen und für Eure Ratschläge die ich beherzigen werde


    P.S Sorry ich wollte kein Thema aufschlagen das nicht direkt mit MB zu tun hat das war mir in dem Moment nicht bewusst..aber klar! ist ja schließlich kein Buchhaltungsforum.

    • Offizieller Beitrag

    Wie man das in der Registrierkasse erfassen kann ist mir mangels Kenntnis dieser speziellen Kasse leider nicht bekannt. Generell aber geht es in einer Registriekasse vor allem darum, Beträge zu erfassen, die später in die Buchführung übernommen werden. Hierbei kann man doch eigentlich auch eine eigene Einkunftsart in der Registrierkasse anlegen, die diese Beträge getrennt von anderen erfasst.

    Text "Kaufpreis unterliegt der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UstG" oder einfach nur "Differenzbesteuerung gemäß § 25a UstG"

    • Offizieller Beitrag

    Miwe, Schnuppeken, was gefällt Dir nicht?


    Der TE fragte:


    Zitat

    wie Tippe ich diese Waren die der Differenzbesteuerung unterliegen in meine Kasse ein?


    Das hat nun nicht soviel mit dem Text auf der Rechnung zu tun, oder?

    • Offizieller Beitrag

    Das hat nun nicht soviel mit dem Text auf der Rechnung zu tun, oder?

    Doch gerade, finde ich zumindest. Du hast ihm die Antwort doch schon gegeben. Die meisten Kassen heutzutage erstellen auf dem Kassenbeleg doch schon komplette Rechnungen. Und wenn nicht, dann umso besser. Eine Taste mit dieser Einnahmeart belegt und alles andere in Ruhe am Abend ausgerechnet.


    Ich wollte eigentlich nur sagen, dass Du ihm alles wichtige doch schon geliefert hast und der Rest nur einer technischen Umsetzung bedarf. ?(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Ich wollte eigentlich nur sagen, dass Du ihm alles wichtige doch schon geliefert hast und der Rest nur einer technischen Umsetzung bedarf. ?(

    Ach soo, dann hab ich verstanden. :cookie: :beer: