Verpflegungsmehraufwand Drei Monats Regelung - drei Monate oder nur die ersten drei Monate?

  • Hallo,


    meine Frage bezieht sich auf die "Drei-Monats-Regelung" in Bezug auf eine berufliche Weiterbildung/Meisterschule.


    Mein Mann hat eine Weiterbildung von 11/2011 bis 04/12 an fünf Tagen in der Woche aufgesucht, deshalb gilt für ihn die sogenannte "Drei-Monats-Regelung". Diese besagt ja, dass man Verpflegungsmehraufwand nur die ersten drei Monate geltend machen kann.


    Verpflegungsmehraufwand kommt bei ihm aber erst ab 02/12 in Betracht, weil er ab da die Lernlounge des Bildungsträgers besucht hat und dann an drei Tagen nach der regulären Unterrichtszeit von sieben Stunden noch drei Stunden Lerngruppe hatte.


    Die ersten drei Monate sind ja aber genau im Februar zu Ende, heißt das dann, dass hier keine Verpflegungsmehraufwände geltend gemacht werden können? Oder gelten die ersten drei Monate erst mit Beginn des entstehenden Aufwands?


    Kann mir da jemand helfen?


    Vielen Dank.


    Jezzbelle

    • Offizieller Beitrag

    Wenn ich Dich richtig verstehe, dann fährt Dein Mann doch jeden Tag zur Fortbildungsstätte und kehrt Abends wieder zurück. Da spielt für die Auswärtstätigkeit die Dreimonatsregelung m.E. überhaupt keine Rolle.

  • Wenn ich Dich richtig verstehe, dann fährt Dein Mann doch jeden Tag zur Fortbildungsstätte und kehrt Abends wieder zurück. Da spielt für die Auswärtstätigkeit die Dreimonatsregelung m.E. überhaupt keine Rolle.


    Woraus ergibt sich diese Aussage?? Gibts dafür ne Fundstelle?

    • Offizieller Beitrag

    Gibts dafür ne Fundstelle?

    Nein, da ich vertan habe und nunmehr das Gegenteil behaupte. ;)


    Da in der Fragestellung der Hinweis auf eine Vollzeitfortbildung gefehlt hat, habe ich die Problematik leider komplett ignoriert.


    Die Dreimonatsregelung ist natürlich anzuwenden und läuft bis Ende Januar 2012. Somit ab 02/2012 kein MfV mehr abziehbar.



    Was mich in diesem Zusammenhang allerdings verwundert, ist das Plagiat der Fragestellung:
    Verpflegungsmehraufwand - ab wann Drei-Monats-Regelung


    Das einzige Unterschiedliche sind die Überschrift, der Nickname sowie mein Mann bzw. ich. Sind wir hier in einem Quiz oder Test? Ich fühle mich veräppelt. ?(

  • ???? Jetzt bin ich verwirrt.


    Also 3 Monate VMA auch bei Vollzeitweiterbildung? Ok so hatte ich das auch im Kopf :) Hab schon an mir gezweifelt