Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung bei Einkommensteuererklärung eintragen?

  • Hallo,


    ich bin bei einem Arbeitgeber eingestellt, der für mich Beiträge an die Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung zahlt.


    In der Lohnsteuerbescheinigung für 2011(erstes Jahr meiner Anstellung beim Arbeitgeber) ist unter Punkt 34 der geleistete Betrag für die Versicherung aufgeführt.


    Was muss ich bei der Einkommensteuererklärung eintragen? oder kann ich diesen Betrag auch weglassen?
    Wo muss ich das ganze im Steuersparbuch eintragen?


    Bin für jede Info dankbar.


    Vielen Dank im Voraus.


    Gruß
    michael

    • Offizieller Beitrag

    Dann nutze doch einfach mal die komfortable Forensuchfunktion und suche nach Begriffen wie Zusatzversicherung oder, was Du wohl eher zu meinen scheinst, Zusatzversorgung etc..

  • Dann nutze doch einfach mal die komfortable Forensuchfunktion und suche nach Begriffen wie Zusatzversicherung oder, was Du wohl eher zu meinen scheinst, Zusatzversorgung etc..

    Vielen Dank für den Hinweis.


    Ich habe, wie ich es auch seit über 15 Jahren in anderen Foren praktiziere, und auch wie Du die User darauf hin weise, die Suchfunktion bereits in Anspruch genommen, jedoch nichts gefunden, was mir hilft.


    Deshalb dieser Thread.


    Gruß
    Michael

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe Dir schon das Stichwort Zusatzversorgung an die Hand gegeben. Und mit diesem haben ich mehrere Seiten Treffer zu dem Thema. Und da musst Du Dich wohl oder übel selber surcharbeiten, da wir nicht wissen können, welcher Art diese "Versicherung" ist. Deswegen habe ich Dich extra auf die wahrscheinlich fehlerhafte Bezeichnung Zusatzversicherung hingewiesen. Bei Zusatzversorgung ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es nirgends einzutragen ist. Aber prüfen kannst letztlich nur du das.

  • Ich habe Dir schon das Stichwort Zusatzversorgung an die Hand gegeben. Und mit diesem haben ich mehrere Seiten Treffer zu dem Thema. Und da musst Du Dich wohl oder übel selber surcharbeiten, da wir nicht wissen können, welcher Art diese "Versicherung" ist. Deswegen habe ich Dich extra auf die wahrscheinlich fehlerhafte Bezeichnung Zusatzversicherung hingewiesen. Bei Zusatzversorgung ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es nirgends einzutragen ist. Aber prüfen kannst letztlich nur du das.

    Ich habe Dir schon das Stichwort Zusatzversorgung an die Hand gegeben. Und mit diesem haben ich mehrere Seiten Treffer zu dem Thema. Und da musst Du Dich wohl oder übel selber surcharbeiten, da wir nicht wissen können, welcher Art diese "Versicherung" ist. Deswegen habe ich Dich extra auf die wahrscheinlich fehlerhafte Bezeichnung Zusatzversicherung hingewiesen. Bei Zusatzversorgung ist die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass es nirgends einzutragen ist. Aber prüfen kannst letztlich nur du das.

    Ja,


    bei der Versicherung handelt es sich um eine Kombination aus Unfall und Lebensversicherung(Pension).


    Ist es wahrscheinlich, dass ich die nicht angeben muss/kann?


    Vielen Dank für Deine Hinweise.


    Gruss
    Michael

  • Hallo Michael,


    gib mal "Hüttenknappschaftliche Zusatzversicherung" bei Google ein! Schon der erste Treffer gibt Dir viele Informationen. Die konkrete Ausgestaltung Deiner Versicherung kannst Du von Deinem Arbeitgeber erfahren. Wenn sie, wie zu vermuten ist, als Pensionskasse ausgestaltet ist und aus unversteuerten Beiträgen des Arbeitgebers bezahlt wird, musst/kannst Du in Deiner Steuererklärung nichts dazu angeben.


    Viele Grüße
    Rautka