Vermietung im Ausland - wo eintragen?

  • hallo Allerseits,
    Ich besitze eine Wohnung im Ausland. Diese ist vermietet und ich zahle auch direkt im Ausland Steuern darauf. Nun weiß ich nicht wo ich im Steuersparbuch diese Gewinne eintragen soll.
    Beim FA hat man mir gesagt ich solle es in die Anlage V eintragen und dann in die Anlage AUS übertragen. Was genau heisst das bzw. wie trage ich es in das Steuer Sparbuch ein?


    Vielen Dank fuer jede Hilfe!

  • Prima habe das mir angeschaut und jetzt auch in Wiso eintragen koennen:
    Eine weitere Frage: Ich habe die Einkuenfte dann in EInlage AUS Zeile 7 eingetragen, verstehe aber nicht ob ich die im Ausland gezahlten Steuern nun in Zeile 9 oder 10 eintragen muss? (Will natürlich nicht doppelt zahlen ;) )


    Zeile 9 sind die Abgezogenen ausländischen Steuern,
    Zeile 10 die Anzurechnenden ausländischen Steuern.
    Das Objekt liegt in Italien.

  • Hallo Forumsgemeinde,


    wir haben eine vermietete Immobilie im Ausland und müssen die in Deutschalnd versteuern. Die Eingabemaske für vermietete Objekte läßt jedoch nur Eingaben für inländische Objekte zu. Wie ist zu verfahren? Das FA möchte eine gefüllte Anlage V.


    vg W.

    • Offizieller Beitrag

    Der Bearbeiter hat Dir die Anlage V nur vorgeschlagen, um die dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfenden Einkünfte nachvollziehen zu können. Diese sind nach deutschem Recht zu ermitteln und da bietet sich, gerade für steuerliche Laien, der Amtsvordruck geradezu an. Eigentlich reicht diesbezüglich auch eine formlose Ermittlung, die dann natürlich nachvollziehbar sein muss. Ich würde eine andere Datei anlegen, z.B. Feststellungserklärung mit Anlage V, und diese für mich zur Einkunftsermittlung nach deutschem Recht nutzen. Die Anlage V kannst Du dann auch ausdrucken und den Belegen für das FA beifügen.


    Die anzurechnende ausländische Steuer würde ich in Zeile 10 eintragen, lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.