Steuerschlüssel und Konto für "Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers 19 % Vorsteuer und 19 % Umsatzsteuer"

  • Guten Tag!


    ich habe ein Problem bei der Verbuchung einer Rechnung von Fotolia (USA), welche keine Ust. ausweist.
    Wenn beim Einkauf einer solchen "sonstigen Leistung" der "Lieferant" in der EU sitzt, ist die Buchung unproblematisch möglich, weil es einen entsprechenden Steuerschlüssel und Konto gibt. Die Felder in der Umsatzsteuervoranmeldung und in der Zusammenfassenden Meldung / EU Meldung werden korrekt gefüllt.


    Jedoch finde ich keine Lösung, wie ich eine Rechnung und den entsprechenden Zahlungsausgang buchen kann/soll, wenn der "Lieferant" eben nicht in der EU sitzt, sondern beispielsweise in den USA.


    Wie kann/muss eine Buchung hier erfolgen, damit die Umsatzsteuervoranmeldung korrekt gefüllt wird? Gibt es dafür in Wiso Kaufmann eine Lösung?
    Leider habe ich bisher kein Konto und keinen passenden Steuerschlüssel gefunden, aber das "Problem" ist ja eigentlich ein ganz normaler Fall, der irgendwie buchbar sein müsste oder?
    Ich verwende den SKR03 mit Ist-Versteuerung.


    Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen!

    • Offizieller Beitrag

    Nein, nicht unbedingt, das sind "normale" Leistungen eines ausländischen Unternehmers.


    Ich laberte mir hier dereinst einen Wolf: >> Klick mich <<

  • Ein Steuerberater kann Dir mit Gewissheit die Lösung verraten - die Fragestellung verlangt nach einem Stb.


    Ich verstehe es nicht: Ich habe meine Frage erst hier gestellt: Bedienung berg system engineering Info: Aenderungen UStG ab 01.01.2010 speziell § 18b, 1 Nr.2 fuer "sonstige Leistungen"
    Dort gabst du mir den Hinweis, die Frage als neues Thema einzustellenn.
    Hierauf gibst du mir nun darauf die Antwort, dass du es offenbar weisst, ich aber zu blöd bin und einen Steuerberater fragen soll.
    Ist es deine einzige Intention, die Leute als zu blöd darzustellen? Ich hoffe du brauchst auch irgendwann mal richtig Hilfe und fängst dir so richtig einen dummen Spruch und schaust auch blöd aus der Wäsche.


    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand einen konsruktiven Hinweis geben könnte. Ich kann mir erstens keinen Steuerberater leisten, und sehe auch irgendwie nicht ein, warum ich das machen muss, nur weil ich eine Rechnung über 13 Euro verbuchen will/muss.


    Entweder ist mein Vorgehen komplett falsch, und der Umsatz gehört garnicht in die Umsatzsteuervoranmeldung, oder es muss ja einen Schlüssel geben, der die entsprechende Zuordnung vornimmt.
    Oder bin ich da irgendwie ganz falsch, und bei Fotolia handelt es sich nicht um sonstige Leistungen? Vielleicht hatte ja jemand von euch schon einmal den Fall und musste eine Fotolia Rechnung begleichen?


    Vielen Dank an "häschen", aber leider komme ich damit auch nicht weiter, weil Fotolia ja den Sitz in den USA hat und nicht in der EU... Oder habe ich auch hier etwas falsch verstanden?

    • Offizieller Beitrag

    Nein, doch das Vorgehen ist das gleiche.


    Ich bin nicht gut im Kaufmann, ich weiß nicht, ob ich eine Hilfe bin.
    Das Konto, das Sie ganz allgemein dafür sollten ist das Konto 3125, sofern die Rechnung zum Vorsteuerabzug berechtigt (UStID Nummer vorhanden?) und 3145, sofern kein Vorsteuerabzug möglich ist und die Umsatzsteuer dennoch abgezogen werden muss. (§§14 UND 14a UStG)


    Bei Datev gibt es noch die Schlüssel 94 (mit Vorsteuerabzug) oder 95 (ohne Vorsteuerabzug)- ist das beim Kaufmann nich sogar identisch?

    • Offizieller Beitrag

    Bei den Konten 3125 oder 3145 ist garkein Steuerschlüssel hinterlegt - und den Schlüssel 94 oder 95 habe ich da garnicht gefunden... Allerdings _vermute_ ich, dass die Nutzung des Kontos 3125 oder 3145 die richtigen Automatismen beinhaltet.
    Wenn möglich, solltest Du das in einem Testmandanten mal überprüfen.