Beiträge zur Krankenversicherung (freiwillig) NICHT ansetzen?

    • Offizieller Beitrag

    Oder willst du mir weis machen dass alle steuerlichen Vorschriften moralisch einfwandfrei, nachvollziehbar und fair sind? (jedem hier fallen sofort zig Beispiele ein)
    Eben nicht, und darum ist es völlig normal Möglichkeiten am Rande der Fairness zu suchen.

    Sorry, dann hat das hier nichts zu suchen, weil es dann eindeutig dem Forum nicht erlaubte steuerliche Hilfeleistung darstellt. Also die klassische Steuerberatung, bei der eben auch Gestaltungsmöglichkeiten ausgelotet werden.

    • Offizieller Beitrag

    Mal ganz ab von der moralischen Beurteilung der "Idee"...


    Darf ich mal was dazu fragen: gibt es denn negative Sonderausgaben, also solche, die damit zu Einnahmen werden?
    Ich finde dazu absolut nichts!
    Ich glaube sogar, dass Sonderausgaben nach § 10 Absatz 1 Nummer 3 EStG nicht einmal mit übrigen Sonderausgaben nach §10EStG saldiert werden- es ergibt nach Wortlaut des Gesetzes keine negative Einnahme sondern schlicht 0 Euro.
    Ein Widerspruch in die Datenübermittlung wäre hier somit nicht einmal notwendig, die restlichen Sonderausgaben sind dennoch abziehbar.
    Und eine Einnahme im Sinne des Einkommensteuergesetzes stellt diese Erstattung definitiv nicht dar!


    Ich hatte diesen Fall noch nie, daher kann ich nicht mit Sicherheit sagen, ob es eine Ergänzung, ein Urteil oder irgendeine andere Quelle gibt, die darüber sicher Aufschluss gibt.


    Allenfalls und mit ziemlicher Sicherheit würde ich hier an § 175 Absatz 1 Nummer 2 AO denken...


    Zum Grundthema möchte ich sagen, dass man es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unterlassen kann, Sonderausgaben zu erklären. Ebenso sicher darf man sich aber nicht aussuchen darf, WELCHE Sonderausgaben erklärt werde.
    Also halte ich die Möglichkeit des Nichtansetzens in einigen Jahre somit auch für versuchte Steuerhinterziehung insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeit des § 175 AO.


    Ich glaub eh nicht, dass dieser Plan mit Erfolg gekrönt wäre, denn wenn man nun also 2010 ganz viel zahlt und der Datenübermittlung zustimmt, dann aber in 2011 ne Menge zurückerhält, dürften diese Daten, da auf in 2010 gezahlte Beiträge entfallen, ebenfalls übermittelt werden- aber auch das kann ich nicht mit Sicherheit sagen.


    Es hatten aber schon viele sehr spannende Ideen, zuweilen enden diese dann mit einem vorübergehenden Wechsel des Wohnsitzes.

  • Also halte ich die Möglichkeit des Nichtansetzens in einigen Jahre somit auch für versuchte Steuerhinterziehung insbesondere in Hinblick auf die Möglichkeit des § 175 AO.


    Genau so habe ich mich auch geäußert.
    MfG Günter