Hallo, ich hab hier ein kleines Problem
1. Ich bin Selbständig und hab jedes Jahr Einkommenssteuer Nachzahlungen vom Vorjahr.
2. Die Steuererklärung 2009 wurde 2010 abgegeben der Betrag wurde 2011 gezahlt. Muss ich jetzt diese Einkommensteuer Nachzahlung 2011 auch in die Steuererklärung für 2011 irgendwo vermerken?
Für mich eigentlich unlogisch, da es eine Nachzahlung ist. Aber die Frau vom Finanzamt meinte mal alles was 2011 an Steuern gebucht wurde muss auch 2011 angegeben werden. Demnach ja auch die Nachzahlung von 2009 oder ist, wie ich eher denke dies nur für Umsatzsteuer Voranmeldungen wichtig? Weil für Dezember 2011 zahlt man diese ja erst 2012 und Dezember 2010 im Januar 2011.