Absetzen von PC mit Zubehör

  • Hallo zusammen,


    ich habe mir dieses Jahr einen neuen PC (also insgesamt PC, Monitor, Betriebssystem und noch ein, zwei Programme) beschafft, die ich zum Teil auch beruflich nutze und daher gern von der Steuer absetzen bzw. abschreiben würde. Mein Problem ist jetzt folgendes: Den PC muss ich eh über drei Jahre abschreiben, das weiß ich (da ca. 600 EUR). Wie ist denn jetzt mit Monitor und Software zu verfahren? Da cih die ja nicht nur mit diesem PC nutzen kann, sondern z.B. auch mit einem anderen PC oder Notebook, sind sie ja nicht zwingend mit diesem PC abzusetzen, oder? Sie wären damit eigenständig nutzbar. Das hätte für mich den Vorteil, dass ich das nicht abschreiben muss sondern einmalig als geringwertigs Wirtschaftsgut absetzen könnte. Ist das möglich, oder geht das so nicht?
    Vielen Dank für die Antworten,


    Styrol

    • Offizieller Beitrag

    Wie ist denn jetzt mit Monitor und Software zu verfahren? Da cih die ja nicht nur mit diesem PC nutzen kann, sondern z.B. auch mit einem anderen PC oder Notebook, sind sie ja nicht zwingend mit diesem PC abzusetzen, oder? Sie wären damit eigenständig nutzbar.

    ?(

  • Okay, dann habe ich das wohl falsch ausgedrückt.


    Es muss unterschieden werden, ob das Zubehör eigenständig nutzbar ist oder nicht, damit ergeben sich zwei Varianten:


    a) Monitor ist nicht eigenständig nutzbar. Damit gehört er zum PC und muss mit diesem gemeinsam abgeschrieben werden.
    b) Der Monitor ist eigenständig nutzbar. (Man kann ihn ja auch an einen berits vorhanden Laptop o.ä. anschließen) Damit ergibt sich die Variante, dass ich ihn als geringwertiges Wirtschaftsgut absetzen kann, da sein Anschaffungspreis unter 400ungrad EUR liegt. Ich brauche ihn damit nicht abschreiben.


    Das gleiche Problem stellt sich auch mit der Software, es ist ja keineswegs klar, dass das neue Betriebssystem und die andere Software für den neuen Rechner bestimmt sind bzw. teils auch Lizenzen für mehrere rechner haben.
    Gruß


    Styrol

    • Offizieller Beitrag

    Der Monitor ist eigenständig nutzbar. (Man kann ihn ja auch an einen bereits vorhanden Laptop o.ä. anschließen)

    Ach, und deshalb ist der dann selbständig nutzbar? Dann müssen sich die Richter wohl geirrt haben. ?(


    ich habe mir dieses Jahr einen neuen PC (also insgesamt PC, Monitor, Betriebssystem und noch ein, zwei Programme) beschafft, ...

    Und damit ist m.E. alles klar. Einheitlich auf die Nutzungsdauer abzuschreiben und selbstverständlich der Privatanteil, i.d.R. 50%, abzugrenzen.