Verlustvortrag bei Vermietung

  • Hallo,


    ich habe folgende Situation:
    in 2011 gab es ungewöhnlich hohe Verluste in einer gemeinsamen Vermietung. Im kommenden Jahr werden wieder Gewinne gemacht.


    Wie kann ich verhindern, dass das Sparbuch die Verluste aus der Vermietung direkt mit den anderen Einnahmen des gleichen Jahres verrechnet? Das wäre wegen Progression insgesamt eher ungünstig.


    Danke im voraus
    Bodo

    • Offizieller Beitrag

    Nun.... garnicht- das FA wird es nämlich auch im gleichen Jahr verrechnen.


    Das gibt Gesetze für dieses Vorgehen... :)

  • Hallo Häschen,


    danke für die schnelle Antwort. Das verblüffende ist: ich hatte heute mit dem Finanzamt Krefeld telefoniert und gefragt, ob das ginge und dort wurde es bejaht.


    Beste Grüße
    Bodo

    • Offizieller Beitrag

    Die Antwort des häschens zu Deiner Frage stimmt. Es stellt sich dann die Frage, ob Du dem FA genau denselben Wortlaut formuliert und zur Beantwortung gegeben hast.


    Ich denke, die Antwort des FA zielt eher auf den § 82b EStDV und die Zeilen 41ff auf Seite 2 der Anlage V hin. Mal abgesehen davon, dass man da mittels Lesen der auszufüllenden Anlage, was eigentlich selbstverständlich sein sollte, auch selber drauf kommen kann, ist das nicht die Antwort auf Deine Frage.


    Die lautete vielmehr ja:

    Wie kann ich verhindern, dass das Sparbuch die Verluste aus der Vermietung direkt mit den anderen Einnahmen des gleichen Jahres verrechnet?

    Und da gibt es nur eine Antwort, welche lautet:

    Nun.... garnicht- das FA wird es nämlich auch im gleichen Jahr verrechnen.

    • Offizieller Beitrag

    ich hatte heute mit dem Finanzamt Krefeld telefoniert und gefragt, ob das ginge und dort wurde es bejaht.


    Was also wissen DIE, was nicht in Ihrer Ausgangsfrage steht? :rolleyes:


    Meine einzige Idee wäre, der Teufel versteckt sich in diesem Nebensatz:

    Zitat

    in einer gemeinsamen Vermietung.


    Wenn Sie aber nicht Vermietungseinkünfte als Kommanditist bei (bereits oder dadurch) negativem Kapitalkonto haben, für Sie also nicht der §21 Absatz 1 Satz 2 EStG in Verbindung mit §15a EStG zutrifft, dann können Sie keinen Verlustvortrag vornehmen.


    Eine genauere Definition des Wortes "gemeinsam" wäre angemessen, dann weiß der Fuchs auch, wohin damit in der Erklärung.