EÜR - Photovolatikanlage: Abziehbare Vorsteuerbeträge

  • Bei der Ermittlung der laufenden Einkünfte hat mir das Programm unter Gewinnermittlung (Betriebsausgaben) beim Unterpunkt "Abziehbare Vorsteuerbeiträge" einen Betrag eingetragen. Ich kann nicht nachvollziehen woher das Progamm diesen Wert bezieht bzw. wie sich dieser Wert zusammensetzt. Kann mir jemand das Zustandekommen dieses Betrages erläutern?


    Vielen Dank
    Helmut

    • Offizieller Beitrag

    Das Programm macht nur das, was Du ihm sagst. Sprich, es verwertet die Zahlen bzw. Buchungen, die Du eintippst. Folglich kannst auch nur Du selber die Zahlen überprüfen. Im Zweifel mit dem guten alten Taschenrechner oder einer Exceltabelle.

  • Moin ...


    Ich versuche mal, das Problem zu zerpflücken ...


    Du bist nicht nicht der EÜR sondern mit Sicherheit in der Anlage " G ".
    Nur hier gibt es den eingegrauten Unterpunkt " Abziehbare Vorsteuerbeträge " !


    Dieser GESAMTbetrag setzt sich aus den abziehbaren Vorsteuerbeträgen zusammen, die Du ans Finazamt meldest / oder melden kannst.
    Das sind z.B. die Vorsteuer auf Deine Fotovoltaikanlage, eventuell Zählerkasten vom Stromanbieter, sonstige Betriebsausgaben, usw ...


    Dieses Feld kannst Du zwar anklicken, aber außer der " manuell ermittelten Vorsteuer " selbst nichts eintragen.


    Die Vorsteuer ergibt sich z.B. aus dem Kauf der Fotovoltaikanlage ( Bild 4 ),
    oder den sonstigen Betriebsausgaben ( Bild 5 ) !


    Auch in der EÜR kannst die die Beträge nachvollziehen ...


    Die gezahlte Vorsteuer auf abnutzbare Anlagegüter wird direkt übernommen.
    Die Betriebsausgaben werden separat berechnet und ebenfalls übernommen.
    Dieses erledigt das Programm selbständig !


    Gruß Kuddel


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