mehrere Anlagegüter auf einer Rechnung bzw. eine Abbuchung

  • Hallo,


    ich habe mehrere Dinge (Kamera mit Zubehör und Verbrauchsmaterial) auf einer Rechnung. Daher ist es auch ein Kontoeintrag.


    Beispiel:


    Kamera 3.570,00 €
    Zubehör 357,00 €
    Speicherkarte 59,50 €


    Summe 3.986,50 € (eine Buchung auf dem Bankkonto)
    Enthaltene Vorsteuer 636,50 €


    Im Online-Banking-Assistenten kann ich das als Splitbuchung machen:


    Bank auf der einen Seite und Betriebsausstattung (Kamera und Zubehör), GWG (Speicherkarte) sowie Vorsteuer auf der anderen Seite.
    Dann erscheint die Kamera aber nicht unter Betriebsvermögen in der Anlagenverwaltung.



    Damit das Ganze als Anlage verwaltet wird, muss ich über den Assistenten dort buchen.
    Dann habe ich aber mehrere Buchungen auf dem Bankkonto, die es so nicht gibt.


    Ist das korrekt? Oder wie geht das?


    Bitte helft mir. danke

    2 Mal editiert, zuletzt von dhsr () aus folgendem Grund: Beispiel eingefügt und präzisiert

    • Offizieller Beitrag

    Kamera, Zubehör UND Speicherkarte sind EIN Anlagegut. Anschaffungskosten definieren sich nach §255HGB wie folgt:


    Zitat

    Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können.


    weshalb die zeitgleich oder auch zeitnah als Erstausstattung erworbene Speicherkarte zu den Anschaffungskosten zählt.


    ich denke, das vereinfacht die Angelegenheit beim Buchen und die restliche Frage erübrigt sich, oder?

  • Vielen Dank, häschen,


    habe das wohl zu technisch gesehen. Der Batteriegriff ist nicht zwingend notwendig und die Speicherkarte passt auch in andere Geräte.


    Ich mache das jetzt eben als eine Buchung.


    2 Fragen hätte ich aber noch:
    Muss ich dann zukünftig Speicherkarten oder Objektive zur Kamera zubuchen?


    Anlagegüter werden nur dann richtig verwaltet, wenn man den zugehörigen Assistenten benutzt?


    Nochmals vielen Dank

    • Offizieller Beitrag

    Der Batteriegriff ist nicht zwingend notwendig und die Speicherkarte passt auch in andere Geräte.

    Und dennoch hat häschen zu 100% recht.

    Muss ich dann zukünftig Speicherkarten oder Objektive zur Kamera zubuchen?

    M.E. zwingend ja.

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man es ganz eng sieht, dann ja.


    Wird aber ein Teil ersetzt, dann handelt es sich um eine reine Instandhaltung.

    • Offizieller Beitrag

    Wird aber ein Teil ersetzt, dann handelt es sich um eine reine Instandhaltung.

    Speicherkarten verschleißen nicht. Sie gehen oder sie gehen nicht. Und wenn ich eine neue, nicht selbständig nutzbare, Speicherkarte kaufe, ist diese grundsätzlich eben auch auf die ND abzuschreiben. Haben wir hier doch so oft erzählt. ?(


    Und wenn die Speicherkarten nicht mehr funktionieren, dann bekomme ich heutzutage bei fast allen Modellen quasi lebenslange Garantie und kostenlosen Ersatz. ;)

    • Offizieller Beitrag

    Miwe ?( auch ohne Verschleißerscheinungen: es gehen nunmal Sachen kaputt. Auch eine Speicherkarte kann zerstört, gestohlen, verloren, ... sein.


    Und es ging nicht allein um Speicherkarten sondern war eine generelle Antwort- die Frage beinhaltete z.B. auch Objektive.


    Teile eines Anlagegutes, die nur als Ersatz für zuvor vorhandene Teile darstellen und keine wesentliche Verbesserung bewirken gehören zu den Instandhaltungen und müssen nicht neuerlich abgeschrieben werden.


    Ergänzen, erweitern oder verbessern Teile das Anlagegut, hat eine Zuschreibung zu erfolgen.



    Übrigens @TE: eine Speicherkarte ist btw. schon aufgrund Ihrer Bestimmung kein GWG- die selbstständige Nutzung ist hier völlig ausgeschlossen.