Guten Tag,
ich habe meinen Steuerbescheid vom Finanzamt bekommen. Alles wurde akzeptiert, bis zu der Entfernungspauschale, die um 50% vom Finanzamt gekürzt worden ist.
Ich bin Flugbegleiter und fahre von Fulda zum Flughafen Frankfurt am Main. Im WISO-Programm habe ich folgendes bei den "Angaben zur regelmäßigen Arbeitsstätte" (wahrscheinlich war hier ein Fehler, da ich diese
Entfernungspauschlae über "Reiskosten bei Auswärtstätigkeiten" geltend gemacht haben sollte) :
Flughafen Frankfurt FRA (Fulda-Frankfurt einfache Entfernung 103 km/Hin- und Rückfahrt 2x103=206km gemäß BFH 09.06.2011-keine regelmäßige Arbeitsstätte : 45Tage x 206km x 0,30 EUR = 2.781 EUR.
Vom Finanzamt wurden mir nur die Hälfte davon (1.391 EUR)berechnet.
Es steht nirgendwo im Steuerbescheid warum diese Kürzung. Ich dachte, bei den „Erläuterungen zur Festsetzung“ hätte man eine Begründung eingeben sollen, aber da stand nichts. Jetzt möchte ich Einspruch einlegen und
mich auf die drei Urteile des BFHs vom 09.06.2011 beziehen. Eine der Kernaussagen der Richter lautet:
„Eine „regelmäßige Arbeitsstätte“ kann nur an einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers sein, wenn sich dort der qualitative Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit des Arbeitnehmers befindet.“
Bei einem Lohnsteuerhilfeverein habe ich diese Anmerkung gefunden:
„Viele Berufsgruppen, z. B. Kraftfahrer, Busfahrer, Bauarbeiter, Dachdecker, Außendienstmitarbeiter, Kundendienstmonteure, Piloten, Flugbegleiter, Zugbegleiter ... haben daher am Betriebssitz des Arbeitgebers keine regelmäßige Arbeitsstätte und können höhere Fahrtkosten geltend machen, wenn der Arbeitnehmer sein Fahrzeug benutzt!
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Die Finanzverwaltung wendet diese Urteile grundsätzlich an. Hierzu muss aber ein Antrag gestellt werden, da lt. BMF-Schreiben vom 15.12.2011 sonst eine regelmäßige Arbeitsstätte unterstellt und die ungünstigere Entfernungspauschale angesetzt wird.“
Muss ich mit dem Einspruch so einen Antrag stellen oder ist es zu spät? Wie würde so ein Antrag lauten sollen?
Macht es überhaupt Sinn, Einspruch einzulegen oder riskiere ich eine „Verböserung“? Ich habe um die 400 EUR weniger als ich mit WISO Programm berechnet habe…
Vielen herzlichen Dank,
Leon