Erst einmal allen hier im Forum ein glückliches und gesundes 2013!
Ich habe ein kleines Problem:
Unser Kind absolviert seit Oktober 2012 ein Auslandssemester in Südafrika.
Nun sind vorübergehende Auslandsaufenthalte unter einem Jahr zum Zwecke der Ausbildung ja grundsätzlich steuerunschädlich, da der Status des Inlandkindes erhalten bleibt.
Wenn ich allerdings für unseren Sohn als Wohnsitz für die Zeit von Oktober bis Dezember 2012 Südafrika angebe, behandelt Wiso ihn steuerlich wie ein Auslandskind (mit anteiligem Verlust des Kinderfreibetrages und Kürzungen beim Ausbildungsfreibetrag entsprechend der Ländergruppeneinteilung ).
Ich kann nun zwar als Wohnsitz unsere deutsche Adresse verwenden und auch das Häkchen für "Auswärtige Unterbringung" setzen, laufe
dabei aber sofort auf Warnungen der Software und wohl in der Konsequenz auch auf Streichungen des Finanzbeamten.
Hat jemand von euch vielleicht einen Tipp, wie ich meinen Fall eingabetechnisch sauber so abbilde, dass - auch ohne separate schriftliche
Erklärung - bei Einreichung über Elster sowohl Wiso als auch das Finanzamt die kompletten 924€ für den Ausbildungsfreibetrag anerkennen?
Danke!
Gruß Tom