Kann mir ein Profi helfen ?
Lt. Beschluß sollen die Einnahmen aus der Vermietung (Gemeinschaftseigentum)der Instandhaltuzngsrücklage zugeführt werden. Wie ist die ordnungsgemäße Verbuchung ?
Die Einnahmen aus der Vermietung müssen m. E. in der Jahres-/Einzelabrechnung berücksichtigt werden (auch gegenüber dem FA ist diese Einnahme offen auszuweisen)
Beispiel : Einnahme 100,00 EUR - 4 WE = 25,00 EUR Einnahme pro WE
Diese Einnahme wird in der Hausgeldabrechnung auch berücksichtigt : Nebenkosten ./. Einnahmen = SollNK - NK VZ = Nachzahlung/Guthaben.
d.h. die Einnahme wird an die ET ausgezahlt. - Das soll aber nicht sein.
Muss ich meine Instandhaltungsrücklage um die 100,00 € erhöhen ?
Beispiel : 1000,00€ Instandhaltung gem WP = 250,00 € je ET = IST-Zahlung
Erhöhung Neu 1100,00€ SOLL = Ist-Zahlung 1000,00 €= Diff. 100,00€, die als Nachforderung abgerechnet wird.
Ich habe das Problem wie vorstehend gelöst..ist das richtig ?