Ausgaben für Zweitwohnung

  • Hallo zusammen,


    seit 10 Monaten bin ich jeweils halbe Monate in einem 200km entfernten Krankenhaus tätig, um eine Zusatzausbildung zu absolvieren. Da ein Pendeln mit 2 Std Fahrt pro Richtung nicht in Frage kommt, habe ich eine kleine Wohnung am Ort angemietet. Ich konnte mir zwar einiges an Möbeln zusammenleihen, aber trotzdem mßte ich nochmal zum Ikea.
    Nun die Frage: Wo/wie trage ich diese neuen Gegenstände im Sparbuch ein? Unter "Abschreibung"? Oder in dieser ominösen Afa-Tabelle, wobei ich nicht weiß, was ist eigentlich ist. Zudem würde ich gerne wissen, wie ich das eintrage. Kann ich einfach den Kassenzettel als Sammelbeleg "Einrichtungsgegenstände" eintrage, oder muß es jeder Posten von Billy bis Pippi einzeln sein?


    Außerdem würde mich interessieren, ob ich die Maklergebühren (3 Monatsmieten) und die Telephonkosten auch absetzen kann.


    Ich hoffe sehr auf Eure Hilfe!


    Liebe Grüße,


    doclouis

    • Offizieller Beitrag

    Ich würde erst einmal über die Forensuchfunktion oder der Such-/Bedienhilfe Deines Steuer-Sparbuchs unter "doppelte Haushaltsführung" weiterlesen, bevor ich weiter herumrätsel. Der AfA-Tabelle wird es ziemlich egal sein, ob Du jeweils den einzelnen Betrag oder den Gesamtbetrag einträgst. Wichtiger wäre zu prüfen, ob man das WG auch einzeln nutzen kann. Aber das wirst Du bei deiner Recherche sich noch nachlesen.

  • Lieber miwe4,
    Du wirst es nicht glauben, aber ich benutze stets erst Forensuchen und Hilfstexte, bevor ich in einem Forum eine Frage stelle. Das mache ich, um Antworten wie dieser nach Möglichkeit gleich von Anfang an zu umgehen. Wenn ich dann nichts weiter finde oder das Gefundene nicht verstehe, frage ich nach. Trotzdem herzlichen Dank für Deinen Hinweis. Ich würde am liebsten fragen, was "einzeln nutzbare WG" sind, vermutlich eine Insiderabkürzung für Wohnungsgegenstände. Warum die einzeln nutzbar sein sollen, und wie man das unterscheidet, weiß ich jedoch nicht. Klar kann ich ich ein Regal oder ein Bett einzeln aber auch mit mehreren nutzen. Allerdings sollte das kein Entscheidungskriterium sein. Nun steht auf den Ikea Kassenzetteln nicht "Regal" oder "Bett", sondern eben nur "Billy" oder irgendein anderer dämlicher Name. In diesem Falle müßte man also doch eine Einzelaufstellung mit Übersetzung des Eigennamens in die Bezeichnung des Gegenstandes anfertigen. Insofern herzlichen Dank für diesen Ratschlag, auch wenn er vielleicht nicht gewollt war.


    Beste Grüße,
    doclouis

    • Offizieller Beitrag

    Der beste Suchbegriff hierfür ist "doppelte Haushaltsführung".


    Da steht schon in der Hilfe im Sparbuch ganz viel drin, soviel kann ich garnicht schreiben, ohne diesen Thread zu sprengen, ehrlich wahr. 8|

  • Hallo häschen,


    herzlichen Dank auch für Deine Antwort. Wie bereits gesagt, habe ich den Nachmittag bereits mit Forensuche hier und woanders verbracht. Wie ich nun die Ikeagegenstände richtig angebe, habe ich dabei jedoch nicht gefunden.
    Trotzdem Danke,
    doclouis

    • Offizieller Beitrag

    Wie ich nun die Ikeagegenstände richtig angebe, habe ich dabei jedoch nicht gefunden.

    Und genau zur Beantwortung dieser Frage habe ich Dir doch genau das richtige Futter geliefert. Man muss nicht nur kritisieren, sondern auch genau lesen. Und wenn Du dann auf meinen Hinweis zur Unterscheidung der WG nach einzelner Nutzungsmöglichkeit oder einer Nutzungsmöglichkeit in der Gesamtheit antwortest, "Klar kann ich ich ein Regal oder ein Bett einzeln aber auch mit mehreren nutzen.", dann fühle ich mich veräppelt oder aber Du hast bisher gar nichts richtig gelesen.

  • Hallo miwe4,


    nein das ist kein Veräppeln. Das ist nur das, was ich als steuerrechtlicher Komplettlaie darunter verstehe: Einzelnutzung = benutze ich allein. Ich kenne mich nun mit diesem sehr spezifischen Fachvokabular nicht aus. Was ist Einzelnutzung denn nun?


    Beste Grüße,


    doclouis

    • Offizieller Beitrag

    Wichtiger wäre zu prüfen, ob man das WG auch einzeln nutzen kann.

    Und wenn Du dann auf meinen Hinweis zur Unterscheidung der WG nach einzelner Nutzungsmöglichkeit oder einer Nutzungsmöglichkeit in der Gesamtheit ...

    WG steht im Steuerrecht schon immer als allgemeiner Begriff für ein Wirtschaftsgut.


    Und einzeln oder eigenständig Nutzen bedeutet auch nicht, dass nur man es alleine als Einzelperson nutzen kann, sondern ist auf die Sachnutzung als solches abgestellt. Und die Frage danach ist keinesfalls selten und deshalb in der Literatur auch sehr oft anzutreffen, da sich danach, und natürlich auch nach dem Anschaffgungswert, zwingend die weitere steuerliche Behandlung richtet. Denn nicht jedes WG ist zwingend auf die Nutzungsdauer abzuschreiben. Das FA wird Dich allerdings nicht daran hindern, diese Wahl anstelle eines Sofortabzugs zu wählen.


    Und wie häschen schon geschrieben hat, wir können hier nicht seitensweise die Grundzüge im Steuer- und Abschreibungsrecht ausführen.



    Edit:
    Es bringt übrigens nichts, wenn Du in vorherigen Posts nachträglich noch zusätzliche Bemerkungen tätigst, wenn wir unten schon weiterführende Antworten gegeben haben. Wir fangen nicht jedes Mal wieder oben mit dem Lesen an. Einzige sinnvolle Ausnahme ist die Fehlerkorrektur.

  • Lieber miwe4,


    herzlichen Dank für Deine Ausführungen, auch wenn ich dies Juristendeutsch nur ansatzweise verstehe. Ein Regal in einer Zweitwohnung nach Sachnutzung. Aha, keine Ahnung, was das bedeuten soll. Letztlich ist es auch egal. Wie ein Freund, der BWL studiert hat und nicht Medizin sagte mir am Telephon: "Alles einzeln eintragen und Daumen drücken, daß es anerkannt wird. Wenn nicht, hast du eben Pech gehabt, da klagen nicht lohnt."


    Ich verlange keinesfalls, daß jemand hier seitenlang deutsches Steuerrecht zitiert. Es ging lediglich darum, in welcher Art und Weise es vernünftig wäre, die Positionen eines Möbelkaufs anzugeben, als Sammlung (Möbel laut Quittung Nr xy) oder eben einzeln. Das Juristen-/Steuerechtsdeutsch verstehe ich nicht, will ich auch gar nicht, weshalb ich hier auf eine einfache Antwort für Deppen gehofft habe. Und die Edits habe ich tatsächlich gemacht, um Fehler zu korrigieren, bzw. überflüssige Absätze (wie bei der Antwort an Häschen) zu streichen.


    Entschuldigt bitte mein Fragen in diesem Forum, ich werde mich zukünftig zurückhalten.


    Beste Grüße,


    doclouis

    • Offizieller Beitrag

    herzlichen Dank für Deine Ausführungen, auch wenn ich dies Juristendeutsch nur ansatzweise verstehe.

    Dann hättest Du als Nick vielleicht nicht doclouis wählen sollen.


    Es ging lediglich darum, in welcher Art und Weise es vernünftig wäre, die Positionen eines Möbelkaufs anzugeben, als Sammlung (Möbel laut Quittung Nr xy) oder eben einzeln.

    Und genau das habe ich Dir mit ganz einfachen Worten beantwortet:

    Denn nicht jedes WG ist zwingend auf die Nutzungsdauer abzuschreiben. Das FA wird Dich allerdings nicht daran hindern, diese Wahl anstelle eines Sofortabzugs zu wählen.


    Und es ist wirklich alles über die Such-/Bedienhilfe Deines Steuer-Sparbuchs zu finden. Da gibt es seitensweise einfach geschriebene Erläuterungen zur doppelten Haushaltsführung mit Links zu hunderten der ungeliebten Urteile im Beamtendeutsch.

  • Hallo miwe4,


    ich habe die Software gecheckt, da steht alles mögliche zur doppelten Haushaltsführung drin, jedoch nichts über die Möbel. Den Nickname habe ich gewählt, weil ich promoviert bin. Nicht jedoch in Steuerrecht, sondern in Medizin. Soviel dazu.

    • Offizieller Beitrag

    en Nickname habe ich gewählt, weil ich promoviert bin. Nicht jedoch in Steuerrecht, sondern in Medizin.

    Darauf wäre ich nun wirklich nicht gekommen. :D


    Sollen wir uns jetzt alle unsere Titel um den Hals hängen? ?(


    Na ja, Du kommst ja bestimmt gut alleine weiter. Ich bin hier raus, da ja wohl nicht erwünscht. Deutlicher als oben geschrieben kann ich den Wink mit dem Zaunpfahl nicht geben.


    Nur mal so als Beispiel, wie einfach man mit der Such-/Bedienhilfe entsprechende Infos finden kann, die angehängten Beispiele. Auch die bei Dir für Verwirrung sorgende Bezeichnung ist dort auffindbar. Ich frage mich dann nur, wie so ein einfacher Arbeiter, der eine ähnliche Fallgestaltung hat, mit seiner Steuererklärung zurande kommen soll. Dir sollte klar sein, dass man selbst beim FA unterschiedliche Erwartungen gegenüber der Klientel hat.


    Tschüss dann.

  • Ich habe heute etwa 2 Stunden verbracht, aber im WiSo Steuer-Sparbuch 2013 steht es nirgendwo geschrieben, wo man die Ausgaben für Möbeln bei einer Doppelten Haushaltsführung einzugeben sind. Ich habe auch in keinem Forum Infos diesbezüglich gefunden, nur 1000 Erklärungen über den Gründen und Erläuterungen aber kein Wort über die konktere Eingebamaske.
    Danke im Voraus über Eure Antworten

  • Hallo te0,


    hier im Forum habe ich auch nichts gefunden. Allerdings habe ich woanders einen Hinweis. Hier steht, daß es unter "sonstige Ausgaben" gehört. Ob das aber tatsächlich so ist, bzw. für unser Steuersparbuch gilt, weiß ich leider auch nicht.


    Liebe Grüße,


    doclouis


    [edit]
    Also hier steht, daß man die Sachen mit in die Auflistung auf Seite 3 der Anlage N in die Zeile 76 eintragen soll. Wahrscheinlich ist die "76" ein Schreibfehler, nimmt man die "77" so kämen alle Gegenstände in die Maske "Aufwendungen der doppelten Haushaltsführung" -> "sonstige Kosten". Die teuren Gegenstände soll man anteilig angeben. Ich werde es so machen (Bsp Sofa): Sofa €600, Abschreibung 13 Jahre/anteilig=46€. .. Ich hoffe, daß ich Dir damit helfen konnte!