Arbeitszimmer: Wie/wo erfasst man den AG-Zuschuss zu Betriebskosten?

  • Hallo Steuergemeinde,


    ich arbeite vollständig aus dem Arbeitszimmer einer Mietwohnung, zu 50% genutzt (geteilt mit meiner Frau, die es allerdings nicht als Arbeitszimmer absetzen kann). WISO-Steuersparbuch 2012 gab eine sehr schöne Eingabeschablone für all das, Fläche, Verbrauchskosten, inklusive der 50%.


    Mein Arbeitgeber gibt mir allerdings einen steuerpflichtigen Unkostenbeitrag für die Betriebskosten des Arbeitszimmers. Das wußte ich nirgendwo im Bereich Arbeitszimmer unterzubringen.


    Z.B. kam ein Abzug von den Arbeitszimmerkosten insgesamt nicht in Frage, da Wiso erst danach die 50% zur Berechnung der Steueraufwendungen ansetzt; theoretisch hätte ich also den AG-Beitrag verdoppelt (= geteilt durch 50%) abziehen müssen, um am Ende das richtige Ergebnis zu erhalten.


    Das Finanzamt erklärte mir bei Abgabe, daß die Unkostenbeiträge von den steuerlich anzusetzenden Kosten abgezogen würden. Da der AG-Beitrag sogar höher war als die Kosten war die ganze Erfassung in Wiso vergebens. Wiso hatte mir das mangels dedizierter Erfassung des Unkostenbeitrages nicht mitgeteilt / mitteilen können.


    Wie hätte ich vorgehen sollen bzw. wie soll ich es nun für 2012 machen? Da werden die Arbeitszimmerkosten höher sein (Einrichtung) und daher wird die Absetzung relevant sein.


    Grüsse
    Johannes

    Einmal editiert, zuletzt von miwe4 () aus folgendem Grund: AG-Beitrag in AG-Zuschuss geändert, da m.E. sonst mit anderen Suchtreffern zu verwechseln

    • Offizieller Beitrag

    Mein Arbeitgeber gibt mir allerdings einen steuerpflichtigen Unkostenbeitrag für die Betriebskosten des Arbeitszimmers. Das wußte ich nirgendwo im Bereich Arbeitszimmer unterzubringen.

    Dieser geldwerte Vorteil sollte bzw. muss doch schon im steuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn laut Zeile 3 der Lohnsteuerbescheinigung enthalten sein. Was möchtest Du in diesem Fall denn noch an anderer Stelle eintragen? Mehr als steuerpflichtig geht doch nicht. Und die anteiligen nachgewiesenen Kosten sind dann als Werbungskosten abziehbar.


    Insoweit verstehe ich diesen Satz nicht:

    Das Finanzamt erklärte mir bei Abgabe, daß die Unkostenbeiträge von den steuerlich anzusetzenden Kosten abgezogen würden.

    Oder hat der AG vielleicht "vergessen", den Kostenbeitrag als geldwerten Vorteil zu versteuern? Hat man vielleicht anschließend bei ihm eine Lohnsteueraußenprüfung abgehalten und sich auf eine pauschale Nachversteuerung zu seinen Lasten geeinigt?



    Da der AG-Beitrag sogar höher war als die Kosten war die ganze Erfassung in Wiso vergebens.

    Dann würde die (bisher nicht versteuerte) Differenz als steuerpflichtiger Arbeitslohn im Rahmen der Einkommensteuererklärungen nachzuerklären/-versteuern sein.


    Wiso hatte mir das mangels dedizierter Erfassung des Unkostenbeitrages nicht mitgeteilt / mitteilen können.

    Das Programm kann doch keine Sachverhalte prüfen. Das Programm kann, wie jedes andere Steuerprogramm auch, nur auf Schlüssigkeit in Zusammenhang mit den anderen getätigten Programmeingaben geprüft werden.

  • Danke miwe4!


    ...und sorry für die späte Antwort. Ich dachte, das Forum würde mich automatisch über eine Antwort per Mail informieren. Nun finde ich die Antwort nach Einloggen vor.


    Ja, da habe wohl ich da einiges mißverstanden. Klar, der Unkostenbeitrag ist in jeder Verdienstabrechnung zum Gesamtbrutto hinzugekommen. Damit ist der Beitrag auch automatisch bei mir erfaßt. Das ist nun so logisch, daß mich meine Frage wundert.


    Was mich aus der Bahn geworfen hat (habe zum ersten Mal ein Arbeitszimmer) war der Fragebogen, den mir das Finanzamt nach Abgabe der Steuererklärung zusandte. Da war zum Ende hin ausdrücklich nach einem AG-Zuschuß gefragt. Da habe ich den Unkostenbeitrag aufgeführt. Daraufhin erklärte mir die Dame, daß der Betrag höher sei als die Kosten, die ich absetzen wolle (kaum Einrichtung angeschafft usw.), damit sei alles zum Thema Arbeitszimmer unbeachtlich.


    Für 2012 sind sowohl die Unkostenbeiträge wie auch die Ausgaben höher, also muß ich das Thema genauer studieren. Nun habe ich den Eindruck, daß ich wieder ganz normal die Kosten in Wiso erfassen muß und mich nicht beirren lassen soll.


    Grüsse

    • Offizieller Beitrag

    Ich dachte, das Forum würde mich automatisch über eine Antwort per Mail informieren.

    Das ist auch der Fall, wenn Du es in Deinem "Profil" unter "Einstellungen <-> "Kommunikation" so einstellst (anklickst). ;)


    Alles hängt davon ab, ob bzw. inwieweit Dir Dein AG den Zuschuss steuerpflichtig oder steuerfrei zahlt bzw. gezahlt hat.

  • Zitat von miwe4

    Alles hängt davon ab, ob bzw. inwieweit Dir Dein AG den Zuschuss steuerpflichtig oder steuerfrei zahlt bzw. gezahlt hat.


    OK. Auch die Nachfrage im Finanzamt hat bestätigt, daß ich den Betrag im Fragebogen nicht hätte angeben brauchen, da er nicht steuerfrei erfolgte. Nun kann ich das Thema per Widerspruch doch noch für 2011 (war spät dran) abhandeln.


    Danke für die Hinweise!


    Grüsse