Hallo Zusammen,
ich habe mal eine Frage. Ich bin Vollzeit berufstätig und habe nebebei ein Abendstudium besucht. D.H. ich bin länger als 8 Stunden von meiner Wohung weg. Ich fahre in direktem Anschluss an die Arbeit zum Studium. Nun möchte ich wissen, ob ich den Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung ansetzen kann. Wenn ja kan mir einer sagen, ob es hierzu bereits Urteile gab. Ich weiß von anderen, das das FA Duisburg hier nicht immer mitspielt und gerne diese abwendet.
Für Hilfe bin ich dankbar.
Gruß
Sven Krigns