Verpflegungsmehraufwand

  • Hallo Zusammen,


    ich habe mal eine Frage. Ich bin Vollzeit berufstätig und habe nebebei ein Abendstudium besucht. D.H. ich bin länger als 8 Stunden von meiner Wohung weg. Ich fahre in direktem Anschluss an die Arbeit zum Studium. Nun möchte ich wissen, ob ich den Verpflegungsmehraufwand bei der Steuererklärung ansetzen kann. Wenn ja kan mir einer sagen, ob es hierzu bereits Urteile gab. Ich weiß von anderen, das das FA Duisburg hier nicht immer mitspielt und gerne diese abwendet.


    Für Hilfe bin ich dankbar.



    Gruß


    Sven Krigns

    • Offizieller Beitrag

    Ich weiß von anderen, das das FA Duisburg hier nicht immer mitspielt und gerne diese abwendet.

    Was hat das denn mit solchem Stammtischgerede zu tun? Da werden auch nur die geltenden Regelungen angewendet. Die gesetzlichen Voraussetzungen sind insoweit für alle Steuerbürger gleich und nicht auslegbar. Maßgeblich ist in Deinem Fall nicht die Dauer der Abwesenheit von Deiner Wohnung. Vielmehr beginnt die Auswärtstätigkeit hier mit Verlassen der regelmäßigen Arbeitsstätte zwecks Aufsuchens der Fortbildungsstätte und endet mit Rückkehr zur Wohnung. Ich glaube kaum, dass Du damit die erforderlich 8 Stunden Dauer erreichst.