Korrektur einer bereits gezahlten Eingangsrechnung, d.h. Erstattungsbetrag richtig buchen

  • Hallo,


    ich bezahle ein Rechnung für Warenkäufe und verbuche diese Ausgabe unter Wareneinkäufe mit 7 % Vorsteuer. Nach der Lieferung verhandel ich aufgrund Qualitätsmangel mit dem Verkäufer und er stellt mir eine neue Rechnung aus und überweist auf mein Konto einen bestimmten Betrag.


    Wie solll ich diesen Geldeingang nun verbuchen, d.h. unter welche Rubrik? Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen passt ja nicht so richtig...


    Die Frage habe ich nicht nur bei einer Rückerstattung einen Verkäufers sondern auch bei einer Rückerstattung meines Versandunternehmens. Auch die haben mir leider eine Gutschrift erstellt, ich hätte lieber eine Verrechnung mit der nächsten Rechnung gehabt.

  • Moin,
    buche dies doch als Wareneinkäufe 7%. MB gibt ein Warnung aus, dass Du ein Ausgabenkonto verwenden möchtest, dies kannst Du bestätigen. Hinterher kontrollierst Du, ob alles richtig verbucht worden ist.
    Der Betrag sollte so Deine Wareneinkäufe und Deine Vorsteuer mindern. Am besten kontrollierst Du dies unter Finanzen Rechnungs und Buchhaltungslisten.

  • Also ich bekomme da normalerweise von meinen Lieferanten eine Gutschrift, falls es mal zu einer Erstattung eines Rechnungsbetrages kommt. Irgendwie müssen die eine Erstattung ja auch verbuchen. ?(


    Nun, vermutlich haben die eine Software, die mit Gutschriften richtig umgehen kann ;)

  • Also ich bekomme da normalerweise von meinen Lieferanten eine Gutschrift, falls es mal zu einer Erstattung eines Rechnungsbetrages kommt. Irgendwie müssen die eine Erstattung ja auch verbuchen. ?(


    Es war ein Ebay Kauf, den hatte ich reklamiert, da die Ware nicht so war wie beschrieben. Der VK schrieb mir eine neue Rechnung und erstattet einen gewissen Betrag. Gutschrift und Verrechnung beim nächsten Kauf wäre ja auch normalerweise in meinem Interesse gewesen, aber wie geschrieben: einmaliger Ebay-Kauf.


    Mausko: und wo/wie würdest die Gutschrift der Versandosten buchen? Auch die unterliegen einer Steuer (19%). Ausgaben buche ich "Übrige sonst abziehbare Ausgaben". Jetzt habe ich nur ne Einnahme... ?(


    Habe schon hier im Forum gesucht, ist es denn so selten, dass eine Rechnung durch eine Rücküberweisung korrigiert wird?


    Ich buche über die Steuervariante 2, bist du sicher, dass dein Tipp bei mir funktioniert?


  • So habe ich es schließlch gebucht, auf Empfehlung Kundencenter von BUHL:


    So einen ähnlichen Fall hatte ich gerade buchen müssen:
    Verlust einer Sendung. Erstattung von mir an den Kunden. Wenn ich hier zur Verbuchungsart 3 wechsel und die Ausgabe (also meine Rücküberweisung) unter der Einnahme-Kategorie: Erlöse 7 % UST buche, müsste ich doch bei der Steuerlichen Auswertungen die 7 % Umsatzsteuer gutgeschrieben bekommen und sehen oder habe ich einen Denkfehler? ?(

  • Ich ordne einen Zahlungseingang aus meinem Shop als Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahme zu. Ohne Verweis auf eine Kundenrechnung. Ansonsten hätte ich deinen Weg gewählt. So halte ich es für die bessere Methode. Aber ich bin mir nicht so sicher, ob die von mir beim Verkauf berechnete Umsatzsteuer jetzt bei der Erstattung von mir wieder zurückgeholt werden muss oder nicht... ?(

  • Moin,
    wenn Du einem Kunden einen Betrag erstattest, bekommst Du abgeführte MwSt. in abgeführter Höhe zurück.(bzw. wird in der Voranmeldung mit der abzuführenen USt. verrechnet) Dies sollte auch in den entsprechenen Kontenlisten so auftauchen.
    Nur, was mir nicht klar ist, bekommen Deine Shopkunden keine Rechnung?

  • Klar bekommen meine Shop-Kunden eine Rechnung, nur habe ich kein Modul vom Wiso-Mein Büro für meinen Shop dazu gekauft. Siehst du das als problematisch an? Buche von meinem Online-Konto einfach wie oben geschrieben eine Umsatzpflichtige Betriebseinnahme.


    Zitat

    wenn Du einem Kunden einen Betrag erstattest, bekommst Du abgeführte
    MwSt. in abgeführter Höhe zurück.(bzw. wird in der Voranmeldung mit der
    abzuführenen USt. verrechnet)

    OK habe im Konto 1771 die Steuererstattung im Soll gefunden. Bei der Umsatzsteuervoranmeldung für Februar fand ich nämlich so explizit keine Verrechnung.

  • Wenn du deinem Kunden etwas erstattest, brauchst du doch einen Beleg dafür - also eine Gutschrift und der kannst du, unabhängig davon ob du deine Rechnungen in MB erstellst, dann die Zahlung zuweisen und dann bucht MB das ganze so, dass du deine Mehrwertsteuer erstattet bekommst.


    Mausko: Fortlaufend? Reicht nicht einmalig zu? ?(

  • Wenn du deinem Kunden etwas erstattest, brauchst du doch einen Beleg dafür - also eine Gutschrift und der kannst du, unabhängig davon ob du deine Rechnungen in MB erstellst, dann die Zahlung zuweisen und dann bucht MB das ganze so, dass du deine Mehrwertsteuer erstattet bekommst.


    Mausko: Fortlaufend? Reicht nicht einmalig zu? ?(

    Hmmm...es handelte sich ja um ein verlorenen gegangenes Paket, der Kunde erwarte ja keinen Beleg von mir sondern einfach sein Geld zurück. Den Schrftverkehr über den enstandenen Schaden etc. habe ich natürlich und wird schön abgeheftet, aber das ist ja alles nicht über "Mein Büro" erfolgt. Und wenn ich dort den von dir vorgeschlagenen Weg wähle, erwarte Mein Büro eine Rechnung.



    Mausko: Interessanter Link, ich habe sogar fortlaufende und einalige Rechnungsnummern.