Wie kann man bereits geleistete Zahlungen (brutto) in einer Rechnung korrekt in Abzug bringen?

  • Ich habe folgendes Problem und brauche eine Lösung:


    Ich setze die Software seit diesem Monat auch für die Firma meiner Frau ein. Sie hat Projekte, die meist über Jahre laufen und in Teilschritten abgerechnet werden. Nun will ich eine Schlussrechnung erstellen und muss dazu natürlich die bereits erfolgten Brutto-Zahlungen in Abzug bringen.


    Wenn ich die Zahlungen brutto in Abzug bringe, bekomme ich zwar den richtigen Fehlbetrag, aber darauf wird dann noch einmal die Mehrwertsteuer aufgeschlagen, die in diesem Betrag bereits enthalten sein muss.


    Wenn ich dem Artikel, der die bereits geleisteten Zahlungen enthält, den Mehrwertsteuersatz 0% zuweise, bekomme ich auch den richtigen Gesamtbetrag, aber keine Mehrwertsteuer ausgewiesen und damit auch nicht richtig gebucht.


    Wer kann mir weiterhelfen? Spätestens zur nächsten Umsatzsteuervoranmeldung brauche ich eine Lösung. ?(

    • Offizieller Beitrag

    Benutze bitte die Schlussrechnung mit Abschlagszahlungen in den Teilrechnungen. Da stimmt alles.

  • Wenn ich den gesamten Vorgang (erster Abschlag war in 2010) so verbucht hätte, könnte ich dem folgen. Aber so verstehe ich nicht, wo ich wie ansetzen soll, denn ich muss eine Rechnung generieren, die nur den Restbetrag ausweist, sauber mit der richtigen (Rest-) Mehrwertsteuer. :wacko:

  • Hallo Hastenix,


    wenn ich eine Schlußrechnung erstelle, steht in Pos. 1 die Gesamtsumme (netto) und dann in den nächsten Positionen die bereits geleisteten Zahlungen mit Re.Nr. und bissl Beiwerk ebenfalls netto aber mit einem Minus
    Am Ende bleibt der offene Betrag übrig.


    Grüße Matthias

  • Hallo Hastenix,


    wenn ich eine Schlußrechnung erstelle, steht in Pos. 1 die Gesamtsumme (netto) und dann in den nächsten Positionen die bereits geleisteten Zahlungen mit Re.Nr. und bissl Beiwerk ebenfalls netto aber mit einem Minus
    Am Ende bleibt der offene Betrag übrig.


    Grüße Matthias



    Hallo Matthias,



    ich erstelle die Rechnung, indem ich unter "Rechnungen" auf "Neu" gehe und dann alles eingebe. Da steht nichts von Schlussrechnung usw.


    Außerdem muss ich mehrere Positionen einpflegen, bevor die Gesamtsumme erst kommen darf.


    Wenn ich die geleisteten Zahlungen netto eingebe, rechnet das Programm auch die Mehrwertsteuer auf die korrekte Brutto-Restsumme noch einmal drauf.


    Welchen Ansatz der Rechnungserstellung wählst Du denn?

  • Hallo Hastenix


    Schlußrechnung schreibe ich ganz oben in das Feld mit dem Ansprachetext... " Schlußrechnung zum Bauvorhaben so und so , Objekt: ... Bauvertrag usw. Das berührt den eigentlichen Begriff "Rechnung" nicht.
    wenn du die geleisteten Zahlungen netto eingibst mit einem Minus davor, dann rechnet das Programm doch erst die nettosummen zusammen ( - ) und rechnet am Schluß auf die Restsumme (Differenz) die Mwst.
    Probiers mal bitte aus und rechne mit dem Taschenrechner nach.
    Skonto wäre evtl. noch zu beachten...
    Grüße Matthias

  • Hallo Matthias,


    ich habe erst die Positionen aufgelistet (Honorare und Nebenkosten) und dann die geleisteten Zahlungen mit Minuszeichen einmal brutto und einmal netto darunter, ging beide Male schief (sagten mein Taschenrechner und meine Frau).


    Den Ansatz, alles nach vorne zu bringen, probiere ich morgen aus. Mit Rundungsfehlern muss man eh rechnen. Bin mal gespannt, ich melde mich auf jeden Fall wieder.


    PS: Das mit der Texteingabe habe ich auch gemacht, dachte nur, dass es da noch etwas geniales in der Software gibt, was mir noch entgangen ist. Schade. :S

  • hmm, warum einmal brutto und einmal netto ?
    Man listet doch in der Rechnung alles erstmal netto auf... ?
    Pos. 1 10 Std. a 30,- € = 300 (netto)
    Pos. 2 20 stk. weißnichtwas a 10,- € = 200 € (netto)
    Pos. 3 Abschlagszahlung lt. Re. Nr.... vom... -200,- € (netto)


    Summe netto: 300,- €
    Mwst.: 57,- €
    Gesamtbetrag 357,- €


    Taschenrechner: 300 plus 19% = 357
    200 plus 19% = 238
    minus 200 plus 19% = -238


    Rest = 357,-

    • Offizieller Beitrag

    Pos. 3 Abschlagszahlung lt. Re. Nr.... vom... -200,- € (netto)

    Im Artikelbeschreibungsfeld selber muss eindeutig vermerkt werden, was Netto und Brutto gezahlt wurde für die Anzahlungen!

  • Ja, aber das Artikelbeschreibungsfeld ändert jetzt nichts am eigentlichen Berechnungsvorgang. Insofern kann ich auch die ganze Diskussion über Brutto und Netto erstmal nicht verstehen.
    Was in der Artikelbeschreibung steht ist für den Kern der Frage eigentlich unwichtig und warum sollte eine Abschlagsrechnung netto gezahlt worden sein, wenn man eigentlich der UST-Pflicht unterliegt.
    Aber wenn es da speziell für Abschlagsrechnungen Ausnahmen gibt, lasse ich mich wirklich gern belehren.
    Im Artikelbeschreibungfeld verweisese ich z.B. öfters auf eine Anlage "Aufmaß". Dazu benutze ich eine Excel Tabelle in der ich dann ins Detail gehen und Positionen kumuliert darstellen kann. Bei einem größeren Projekt ist es fast unmöglich alle Artikel einzeln in die Rechnung zu pressen.


    Grüße Matthias

  • Danke Matthias, danke SAMM,


    es hat funktioniert. Wenn man die Abschlagszahlungen zuerst mit negativem Vorzeichen und 19% MWSt. netto eingibt, kommt hinten der richtige Betrag MWSt auf die Restsumme auch raus. Damit ist meine Buchung sauber! Wenn man die Abschlagszahlungen zum Schluss eingibt, bekomme ich eine falsche Berechnung der MWSt.


    Die Problematik Brutto/Netto bestand darin, dass ich nur eine Auflistung von 7 Abschlagszahlungen aus 2010 und 2011 als Bruttobeträge vorliegen habe. Ich habe jetzt zu jeder Position die Bruttosumme im Text mit eingegeben und die Nettosumme in das Zahlenfeld. So bleibt es auch für einen Kämmerer nachvollziehbar, hoffe ich.


    :thumbsup:

    • Offizieller Beitrag

    Ich habe jetzt zu jeder Position die Bruttosumme im Text mit eingegeben und die Nettosumme in das Zahlenfeld.

    Richtig!
    Bei einem Anzahlungsbetrag entsteht immer sofort ein Umsatzsteueranspruch. Sieht der Steuerprüfer einen Anzahlungsbetrag von Netto gibt es sofort Fragen. Man kann nicht Netto anzahlen. Deswegen erwähnen Sie in der Positionsbeschreibung nicht den Nettobetrag allein, sondern stellen klar, dass der Rechnungsbetrag zzgl MWST in Höhe von € auf den Nettobetrag enthalten hat.


    Auch wenn wir wissen, wie es war, aber dadurch vermeiden Sie dieses unnötige Gespräch.


    Sonst ist im Vorgehen alles m.E. korrekt.



    [nachträglich in 2014 eingefügt]
    Hier eine Vorlage für Anzahlungen