Frage zur Denkmal Afa, 2 Steuernummern durch GbR...wie angeben

  • Hallo,


    ich habe eine Frage zur Denkmal Afa und einer GbR


    Meine Freundin und ich haben seit 2 Jahren eine Kulturdenkmal. Wir sind nicht verheiratet, haben also jeweils 2 Steuerenummern. In Verbindung mit einer Kanzlei haben wir eine GbR gegründet und somit für das Absetzen eines Kulturdenkmales eine weitere Steuernummer für die GbR erhalten. Für das erste Jahr hat dies die Kanzlei für uns beim Finanzamt eingereicht. Die Feststellungserklärung wurde letztes Jahr vom Finanzamt geprüft und wir haben entsprechend den Umbaukosten die steuerliche Vergütung bekommen.


    Jetzt möchte ich gerne mit WISO die Steuererklärung einreichen und es stellt sich mir die Frage wie ich das machen muss, da wir jeweils 2 Steuernummern haben.


    Muss ich nun wegen der GbR jedes Jahr (für die 10 Jahre der Denkmal Afa) eine gesonderte Erklärung (extra Feststellungserklärung) abgeben oder kann ich unter dem Punkt „ Kulturgüter“ die Sonderausgaben 10f EstG, die Steuerbegünstigungen angeben? Die Feststellung wurde ja eigentlich schon getätigt (also alles genehmigt), wie geht das nun für die nächsten 9 Jahre?


    Vielen Dank für Antwort


    Andreas

  • ok, konnte das durch das Finanzamt klären und danke für die Antwort. Eine Frage habe ich aber noch.
    Ich gebe eine Feststellungserklräung jedes Jahr ab, da ich mit meiner Freundin das Haus gekauft habe, haben wir eine GBR gegründet und zu je 50 % bekommen wir die Erhaltungsaufwendung zurück


    Wie gebe ich jetzt die Aufwendungen in der jeweiligen Steuererklärung an ( Selbstgenutzes Wohneigentum) In der Feststellungserklärung schreibe ich ja soweit alles nieder, zb das wir je zu 50% die Aufwendungen hatten, die uns dann steuerlich abgezogen werden etc.
    Nun muss ich ja noch in der eigentlichen Steuererklärung einen "Verweis" geben, das ich selbstgenutzes Wohneigentum mit der entsprechenden Förderung absetzen kann. HIer wird ja der Wert eingetragen (steuerliche Abzugsbeträge). Gebe ich hier den kompletten Erhaltungsaufwand an, oder eben auch nur entsprechend die Hälfte, weil wir das durch die GbR ja je zu 50% haben? Das ist mir nicht ganz klar. Oder muss ich das dort erst gar nicht angeben, weil ich ja eine Feststellungserklräung mit einreiche?
    Ich hoffe ih rwisst was ich meine,


    Danke und Gruss

    • Offizieller Beitrag

    oder eben auch nur entsprechend die Hälfte, weil wir das durch die GbR ja je zu 50% haben?


    Ja, jeder gibt in seiner eigenen Steuererklärung die errechnete Summe lt. des Prozentsatzes an (Anlage V+V).


    Aber Achtung: Zur sog. Feststellungserklärung ergeht seitens des FA ein separater Bescheid an Euch, und zwar an den von Euch bestimmten Bevollmächtigten. Hierzu könnte es Abweichungen gegenüber den von Euch gemachten Angaben geben.

    • Offizieller Beitrag

    Ja, jeder gibt in seiner eigenen Steuererklärung die errechnete Summe lt. des Prozentsatzes an (Anlage V+V).

    Bis auf Anlage V (V+V) stimmt das. Es sollte im Bereich der Steuerbegünstigung eingetragen werden und da dann irgendwie auch das FA und die Steuernummer unterbringen.