Hallo,
ich habe eine Frage zur Denkmal Afa und einer GbR
Meine Freundin und ich haben seit 2 Jahren eine Kulturdenkmal. Wir sind nicht verheiratet, haben also jeweils 2 Steuerenummern. In Verbindung mit einer Kanzlei haben wir eine GbR gegründet und somit für das Absetzen eines Kulturdenkmales eine weitere Steuernummer für die GbR erhalten. Für das erste Jahr hat dies die Kanzlei für uns beim Finanzamt eingereicht. Die Feststellungserklärung wurde letztes Jahr vom Finanzamt geprüft und wir haben entsprechend den Umbaukosten die steuerliche Vergütung bekommen.
Jetzt möchte ich gerne mit WISO die Steuererklärung einreichen und es stellt sich mir die Frage wie ich das machen muss, da wir jeweils 2 Steuernummern haben.
Muss ich nun wegen der GbR jedes Jahr (für die 10 Jahre der Denkmal Afa) eine gesonderte Erklärung (extra Feststellungserklärung) abgeben oder kann ich unter dem Punkt „ Kulturgüter“ die Sonderausgaben 10f EstG, die Steuerbegünstigungen angeben? Die Feststellung wurde ja eigentlich schon getätigt (also alles genehmigt), wie geht das nun für die nächsten 9 Jahre?
Vielen Dank für Antwort
Andreas