Hi,
habe da mal eine Frage...
meine Eltern haben eine Ferienwohnung, zahlen somit Zweitwohnsteuer und haben auch Handwerkerkosten...
handwerker-Dienstleistungen gemischt mit Dienstleistungen aus Hauptwohnung eintragen? oder muss man das aufschlüsseln?
ergo...kann man die Dienstleistungen für die Zweitwohnung ganz normal eingeben?
was ist mit der Zweitwohnsteuer...kann man das irgendwie "verrechnen" mit diesen Handwerkerdienstleistungen?
suche nach "Lücken"...jeder will ja seine Steuerlast reduzieren
gruß biggi