Ferienwohnung/Zweitwohnsteuer - Handwerkerdienstleistungen

  • Hi,
    habe da mal eine Frage...
    meine Eltern haben eine Ferienwohnung, zahlen somit Zweitwohnsteuer und haben auch Handwerkerkosten...
    handwerker-Dienstleistungen gemischt mit Dienstleistungen aus Hauptwohnung eintragen? oder muss man das aufschlüsseln?
    ergo...kann man die Dienstleistungen für die Zweitwohnung ganz normal eingeben?
    was ist mit der Zweitwohnsteuer...kann man das irgendwie "verrechnen" mit diesen Handwerkerdienstleistungen?
    :rolleyes: suche nach "Lücken"...jeder will ja seine Steuerlast reduzieren :whistling:


    gruß biggi

    • Offizieller Beitrag

    :rolleyes: suche nach "Lücken"...jeder will ja seine Steuerlast reduzieren :whistling:

    Sorry, bei so etwas sind wir als gleichberechtigte Steuerzahler hier nicht behilflich. :censored:


    Im Übrigen kannst Du alles Wissenswerte aus dem Gesetz erlesen bzw. unter geeigneten Stichworten im Forum nachlesen.

  • Sorry, bei so etwas sind wir als gleichberechtigte Steuerzahler hier nicht behilflich. :censored:


    Im Übrigen kannst Du alles Wissenswerte aus dem Gesetz erlesen bzw. unter geeigneten Stichworten im Forum nachlesen.

    ich meinte ja keine "ungesetzlichen" "Lücken"...
    die Frage war ja, ob ich diese Dienstleistungen der "Zweitwohnung" ganz normal eintragen kann, obwohl diese mit dem Erstwohnsitz nichts zu tun haben????
    im Forum habe ich "Zweitwohnung-Dienstleistungen" nicht gefunden...vielleicht kannst du mir weiterhelfen?

  • Moin ...


    1) Eine Zweitwohnungssteuer kann nicht von der " Steuer " abgesetzt werden !
    2) Handelt es sich bei der Ferienwohnung um eine Wohnung, mit der Einkünfte erzielt werden ?
    --- wird diese Wohnung also auch fremd vermietet --- oder
    3) wird diese Ferienwohnung ausschließlich selbst genutzt ?
    --- keine Vermietung an andere / fremde Feriengäste ---


    4) danach richten sich die " Steuereintragungen " im Groben ...


    Gruß Kuddel

    WISO Steuer - Sparbücher, Windows 10, Office 2017
    " Zahle willig, zahle froh ... zahlen must Du sowieso ! "


    :lol:

    • Offizieller Beitrag

    die Frage war ja, ob ich diese Dienstleistungen der "Zweitwohnung" ganz normal eintragen kann, obwohl diese mit dem Erstwohnsitz nichts zu tun haben?

    Die Frage wurde doch wohl im Forum als auch in der Literatur im Grundsatz eindeutig behandelt. ?(

    ich meinte ja keine "ungesetzlichen" "Lücken"... ?

    Na klar. Käme man zur Frage von Kuddel1 nach eventueller Vermietung (mit oder ohne Finanzamt). Die Art der Fragestellung lässt viel erkennen. :censored:

  • hi kuddel,
    danke für die sachliche Antwort!
    zu 1.
    das ist mir klar, dass man Zweitwohnsteuer nicht absetzen kann...ebensowenig wie Grunderwerbsteuer.......
    die Überlegung war, ob mit Ansetzen der Handwerker-Dienstleistung somit die "Belastung" durch diese Ferienwohnung, die mal Alterssitz werden soll, etwas gesenkt werden könnte... normalerweise kann man ja immer Dienstleistungen bei der "normalen" Steuererklärung ansetzen....
    Handwerker-Dienstleistungen sind bei der Zweitwohnung und nicht im Hauptwohnsitz entstanden...die Frage war, ob dies ebenso bei der "normalen" Steuer angesetzt werden kann...habe ansich ncihts gegenteiliges bisher gefunden...wollte nur mal nachfragen ob da wer mehr von weiß...


    noch ist die ferienwohnung nicht vermietet udn es ist noch unklar, ob sie in die Vermietung geht...
    bei Vermietung und Verpachtung habe ich dann ja ensprechende Felder...da ist es klar, was ich mit den Dienstleistungen mache...


    und miwe...
    ich werde also demnächst meine Art der Fragestellung überdenken, wenn du dann gleich negativ denkst...sorry...aber mir hier gleich "ungesetzliche" Dinge zu unterstellen mit Kommentaren wie "bei so etwas sind wir als gleichberechtigte Steuerzahler hier nicht behilflich" finde ich schon heftig!
    ich hatte nicht vor irgendwas ungesetzliches zu machen...
    jeder guckt nur, wie er seine Steuerlast senken kann..unter Anwendung der gesetzlich möglichen Dinge...das finde ich nur rechtens...
    habe mal keine Sorge..ich zahle kräftig in die Steuerkasse ein...
    schade übrigens, dass die "Gleichberechtigung" bzgl. Steuerzahlungen m.E. in unserem Land nicht unbedingt gilt..aber naja.. so ist das Gesetz udn daran halte ich mcih - in allen Dingen!

    • Offizieller Beitrag

    Handwerker-Dienstleistungen sind bei der Zweitwohnung und nicht im Hauptwohnsitz entstanden...die Frage war, ob dies ebenso bei der "normalen" Steuer angesetzt werden kann...habe ansich ncihts gegenteiliges bisher gefunden...wollte nur mal nachfragen ob da wer mehr von weiß...

    Wird alles in Deiner Software beantwortet:

  • damke...
    habs inzwischen auch gefunden, dass unter "Haushalt" neben dem Erstwohnsitz auch der Zweitwohnsitz/Ferienwohnung zu rechnen ist...
    normalerweise verstehe ich ja unter "haushalt" immer die entsprechende Wohnung, aber das sieht hier anders aus....zählt beides zusammen... das war es, was mir unklar war...
    Unklarheit ist ja nun beseitigt :) ....
    danke