Hallo zusammen.
Ich hätte eine Frage bezüglich der Anlage Unterhalt in der Steuerberechnung.
Meine Freundin ist Kleingewerbetreibende als Reitlehrerin.
Welche Einnahmen muss ich hier in meiner Steuer anzusetzen?
Alle Rechnungen die sie gestellt hat? (Betriebseinnahmen)
Oder gebe ich als Einnahmen das Ergebnis aus der Einnahmen-/Überschussrechnung aus Ihrer Steuererklärung an wo z.B.
Wege zur Arbeit, Betriebskosten die Einnahmen schmälern...?
Oder kann ich von den Einnahmen die Vorsorgeaufwendungen noch abziehen?
Danke schon mal für eure Hilfe!
Grüße
Matthias