ich habe eine Bescheinigung meines Arbeitgebers erhalten, in der wird bestätigt das ich die Höchstgrenze für Mehraufwendungen Verpflegung nachgewiesen habe, weiterhin bescheinigt er mir bereits einen Betrag X erstattet zu haben. Wo und wie trage ich das nun pauschal ein?
Mehraufwendungen für Verpflegung
- Fritzchen1001
- Erledigt
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Wurde im Forum schon mehrfach erläutert.
Hast Du mal in Deiner Steuer-Software den Hilfsindex bemüht? -
Wo und wie trage ich das nun pauschal ein?
Die Such-/Bedienhilfe Deines Steuer-Sparbuchs sollte zur Auswärtstätigkeit doch Auskunft geben und in den entsprechenden Eingabebereich des Programms führen.