Fahrtkosten Fortbildung

  • Hallo liebes Forum,


    ich habe eine Schwierigkeit bei meiner Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2012. Im gesamten Jahr 2012 habe ich an einer Fortbildung in Vollzeit teilgenommen. In der vorangegangenen Steuererklärung 2011 konnte man problemlos die Fahrtkosten zwischen "Wohnort" und "Arbeitststätte = Fortbildungsort" unabhängig des Fortbewegungsmittels mittels der Entfernungspauschale geltend machen. Ich nutzte sowohl im Jahr 2011, als auch im Jahr 2012 öffentliche Verkehrsmittel als Fortbewegungsmittel zum Fortbildungsort.


    Nach dem neuen Gerichtsurteil des BFH gilt dies: " Nun gilt, dass arbeitgeberfremde Berufsbildungseinrichtungen sowie Hochschulen keine regelmäßigen Arbeitsstätten sind, auch wenn dort ein Vollzeitunterricht stattfindet bzw. ein Vollzeitstudium ausgeübt wird (BFH vom 9.2.2012, VI R 44/10 u. VI R 42/11, BFH/NV 2012 S. 854, 856). Der BFH unterscheidet nun nicht mehr zwischen einer Teilzeitfortbildung (Unterrichtsstätte ist keine regelmäßige Arbeitsstätte) und einer Vollzeitfortbildung (Unterrichtsstätte ist eine regelmäßige Arbeitsstätte). Denn nach seiner neuen Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte kann eine solche nur eine dauerhafte betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers sein, aber nicht eine vorübergehend aufgesuchte, außerbetriebliche Fortbildungsstätte. Damit sind die Fahrten zur Fortbildungsstätte wie Dienstreisen zu behandeln."


    Insofern müsste ich nach der neuen Rechtssprechung die tatsächlichen Kosten hinsichtlich Monatstickets angeben. Dies würde mich aber wesentlich schlechter stellen, als die Angabe der allgemeinen Entfernungspauschale. Gibt es eine Alternative?


    Würde das FA evtl. auch die Fortbewegung mittels Fahrrad akzeptieren, wenn die Strecke zwischen Wohnort und Fortbildungsstrecke 45 km einfache Strecke beträgt?


    Vielen Dank für eure Tipps im Voraus.

    • Offizieller Beitrag

    Insofern müsste ich nach der neuen Rechtssprechung die tatsächlichen Kosten hinsichtlich Monatstickets angeben.

    Genau.

    Dies würde mich aber wesentlich schlechter stellen, als die Angabe der allgemeinen Entfernungspauschale. Gibt es eine Alternative?

    Nein.

    Würde das FA evtl. auch die Fortbewegung mittels Fahrrad akzeptieren, wenn die Strecke zwischen Wohnort und Fortbildungsstrecke 45 km einfache Strecke beträgt?

    Das glaubt Dir für 230 Arbeitstage niemand, auch nicht das Finanzamt. :censored:
    Abgesehen davon wären die Kosten des Monatstickets für diese Tage auch noch anteilig zu kürzen.